Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel.
Die entsprechenden Rahmenverträge finden Sie hier:
Seit dem 01.07.2019 gelten für alle Heilmittelbereiche bundeseinheitliche Höchstpreise. Diese beruhen auf dem am 11.05.2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und ersetzen die bis dahin bestehenden Vergütungen. Die Höchstpreise werden sukzessive durch die Preise in den Verträgen nach § 125 SGB V ersetzt.
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Site Internet français
L’IKK Südwest vous informe en français sur le système sanitaire allemand et vous donne un bref aperçu de ses prestations.