Verordnung von Heilmitteln im Rahmen des Entlassmanagements

Das Krankenhaus (der Krankenhausarzt) kann im Rahmen des Entlassmanagements Heilmittel nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie und des Heilmittelkataloges für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung verordnen.

Die Heilmittelbehandlung muss innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entlassung aufgenommen werden und innerhalb von zwölf Kalendertagen abgeschlossen sein. Nicht in Anspruch genommene Behandlungseinheiten verfallen nach zwölf Tagen.

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es für alle Heilmittel einen einheitlichen Mustervordruck (Muster 13).

Das Muster 13 wird vom Arzt ausgestellt, unterzeichnet und an den Patienten übergeben. Die Leistungen sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig.

Ansprechpartner für Krankenhäuser

Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.