Selbsthilfeförderung
Hilfe zur Selbsthilfe
Ob persönlich Betroffener oder Angehöriger – Selbsthilfegruppen spielen eine große Rolle bei der Bewältigung von Krankheiten, Behinderungen und psychosozialen Problemen.
Von A wie Allergie bis Z wie Zwangsstörungen: Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland ca. 70.000 bis 100.000 Selbsthilfegruppen.
FAQ – Selbsthilfeförderung
- Was sind Selbsthilfegruppen?“Gemeinsam sind wir stark” ist der Grundgedanke, der hinter einer Selbsthilfegruppe steht. Gerade in Deutschland hat dieses Selbsthilfe-Prinzip besondere Tradition, denn innerhalb Europas verfügt kaum ein anderes Land über so viele Gruppen. Bis zu drei Viertel aller Selbsthilfegruppen beschäftigen sich mit Erkrankungen und Behinderungen. Das vorrangige Ziel ist, sich aus der eigenen Betroffenheit heraus gegenseitig zu informieren und zu unterstützen, um die Lebensumstände positiv zu verändern.
So werden Selbsthilfegruppen auch nicht von medizinisch geschulten Fachleuten geleitet, sondern von Menschen, die selbst betroffen sind. Indem sich die Teilnehmer in regelmäßigen Abständen zum gemeinsamen Gespräch treffen, wird einer krankheits- oder problembedingten Isolation entgegengewirkt und Wissen geteilt. Im Gegensatz dazu sind Selbsthilfeorganisationen oder Selbsthilfevereinigungen verstärkt politisch engagiert, machen sich öffentlich für die Interessen Betroffener stark und wollen Außenstehende aufklären.
- Selbsthilfegruppen von AngehörigenWenn sich die Betroffenen selbst nicht mit anderen Betroffenen austauschen können oder wollen, schließen sich oft deren Angehörige zu Selbsthilfegruppen zusammen. Das ist beispielsweise häufig bei psychischen und geistigen Behinderungen, Demenz, Alzheimer, Suchterkrankungen und bei Erkrankungen von Kindern der Fall. Oft verursachen bestimmte Erkrankungen oder Behinderungen ganz spezifische Schwierigkeiten im privaten Umfeld, die durch einen regen Informationsaustausch in einer Selbsthilfegruppe effektiv verbessert werden können.
- Adressen von SelbsthilfegruppenWenn Sie die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe interessiert und Sie entsprechende Angebote in Ihrer Nähe suchen, helfen Ihnen die Selbsthilfekontaktstellen der Region die passende Gruppe zu finden.
- SelbsthilfekontaktstellenIm Saarland gibt es eine, in Rheinland-Pfalz gibt es vier Selbsthilfekontaktstellen. Diese bieten Informationen, Kontakte und Unterstützung auf örtlicher Ebene. Das Fachpersonal ist für Fragen zu Gruppengründungen sowie für Informationen zur Antragstellung zuständig und bietet Hilfestellung in schwierigen Situationen an.
- Adressen der Selbsthilfekontaktstellen
Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. (SEKIS)
Gartenfeldstr. 22
54295 Trier
Telefon: 06 51 / 14 11 80
Telefax: 06 51 / 9 91 76 88
E-Mail: kontakt@sekis-trier.de
Internetseite: www.sekis-trier.deKISS Pfalz, Selbsthilfetreff Pfalz e.V.
Kirchberg 18
67483 Edesheim
Telefon: 0 63 23 / 98 99 24
Telefax: 0 63 23 / 7 04 07 50
E-Mail: info@kiss-pfalz.de
Internetseite: www.kiss-pfalz.deKontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe Mainz (PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland)
Selbsthilfezentrum
Parcusstr. 8
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 21 07 72
Telefax: 0 61 31 / 21 07 73
E-Mail: elfi-guel-hollweck@kiss-mainz.de
Internetseite: www.kiss-mainz.deWesterwälder Kontakt- u. Informationsstelle für Selbsthilfe (WeKISS) (PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland)
Paritätisches Zentrum
Marktplatz 6
56457 Westerburg
Telefon: 0 26 63 / 25 40
Telefax: 0 26 63 / 26 67
E-Mail: info@wekiss.de
Internetseite: www.wekiss.deKISS – Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland
Futterstraße 27
66111 Saarbrücken
Telefon: 06 81 / 96 02 13-0
E-Mail: kontakt@selbsthilfe-saar.de
Internetseite: www.selbsthilfe-saar.de - Ratgeber für Selbsthilfegruppen
Hier finden Sie einige Ratgeber für Selbsthilfegruppen als Download:
Informationen zur Förderung
Alle gesetzlichen Krankenkassen fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe. Dabei gibt es zwei Förderstränge:
- Kassenartübergreifende Pauschalförderung
- Kassenindividuelle Förderung
- Was ist die kassenartübergreifende Pauschalförderung?Die kassenartübergreifende Pauschalförderung unterstützt die originäre, gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit. Regionale Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen können einen Antrag auf kassenartübergreifende Pauschalförderung stellen.
- Welche Kosten können gefördert werden?Regelmäßige, laufende Kosten der Selbsthilfearbeit können bei der kassenartübergreifende Pauschalförderung beantragt werden. Darunter fallen zum Beispiel Miete, Porto, Telefonkosten, Büroausstattung, Fortbildungen und Schulungen, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und der administrativen Tätigkeit abzielen, Flyer, Pflege der Internetseite usw..
- Ansprechpartner und Anträge zur kassenartübergreifende Pauschalförderung:
Im Saarland und in Rheinland-Pfalz wird das sogenannte „Ein-Ansprechpartner-Modell“ umgesetzt. Das heißt, die Krankenkassenverbände bestimmen jährlich aus ihrer Mitte einen Ansprechpartner, der für die Antragsbearbeitung zuständig ist. Die Förderbeträge bestimmen die Kassen anschließend gemeinsam.
Federführer im Saarland ist die Knappschaft:
Knappschaft
Iris Neuhardt
St. Johanner Str. 46 – 48
66111 Saarbrücken
E-Mail: iris.neuhardt@kbs.deAnträge zur kassenartübergreifende Pauschalförderung finden Sie auf www.selbsthilfe-saar.de
Federführer in Rheinland-Pfalz:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Referat Gesundheitsförderung
Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg
Telefon 02 61 /39 04-240, Fax 0 63 51 / 4 03-710
E-Mail: gisela.stichler@rps.aok.deAnträge zur kassenartübergreifende Pauschalförderung finden Sie auf www.selbsthilfe-rlp.de
Ansprechpartner bei der IKK Südwest:
Referat Gesundheitsförderung
Sabrina Hunecker
Berliner Promenade 1
66111 Saarbrücken
Telefon 06 81 / 9 36 96-3040
E-Mail: sabrina.hunecker@ikk-sw.de - Übersicht Budget der kassenartübergreifende Pauschalförderung Rheinland-Pfalz und Saarland
- Antragsfrist der kassenartübergreifende Pauschalförderung:
Die Anträge für das Jahr 2021 müssen bei dem Federführer bis zum 31.01.2021 eingehen. Achtung: Für Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz gilt eine verlängerte Antragsfrist bis zum 28.02.2021.
- Was ist die kassenindividuelle Förderung?Über den Rahmen der pauschalen Förderung hinaus gibt es die Möglichkeit, bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Antrag auf Projektförderung (kassenindividuelle Förderung) zu stellen. Diese können bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden.
- Welche Kosten können gefördert werden?Über die kassenindividuelle Förderung können einmalige und zeitlich begrenzte Projekte der Selbsthilfe gefördert werden, wie zum Beispiel Veranstaltungen, Referentenhonorare, Druckkosten und Veröffentlichung neuer Broschüren.
- Ansprechpartner für die kassenindividuelle Förderung:IKK Südwest
Referat Gesundheitsförderung
Kirsten Beck
Hoevelstr. 19-23
56073 KoblenzTelefon 02 61 / 89 96-7102
Fax 02 61 / 89 96-7195
Email: kirsten.beck@ikk-sw.de - Antragsfristen der kassenindividuellen Förderung:Die Anträge können jederzeit im Jahr gestellt werden. Wichtig ist, dass diese vor Beginn des Projektes eingereicht werden.
- Anträge der kassenindividuellen Förderung:
- Transparenz – Fördermittel der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe 2020
Im Sinne hoher Transparenz bei der Bereitstellung pauschaler Fördermittel veröffentlichen wir die verausgabten Fördersummen:
Im Saarland wurden insgesamt 505.845,71 Euro bewilligt. Nachfolgend können Sie sich die Liste der geförderten Selbsthilfeorganisationen als PDF downloaden. Zudem wurden 107 Selbsthilfegruppen mit 119.141,46 Euro und eine Kontaktstelle mit 192.666,60 Euro gefördert.
In Rheinland-Pfalz wurden vier Kontaktstellen mit 926.400 Euro und 486 Selbsthilfegruppen mit 475.222,74 Euro gefördert. Hier können Sie die Gesamtförderliste als PDF einsehen. Insgesamt wurden in Rheinland-Pfalz 2.102.418,66 Euro verausgabt