Kinderkrankengeld
Sie sind berufstätig, müssen jedoch Ihr erkranktes Kind zu Hause versorgen? Die IKK Südwest unterstützt Sie bei Ihrem Verdienstausfall mit der Zahlung von Kinderkrankengeld.
Bitte beachten Sie unsere Neuregelungen zum erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie. |
Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Kinderkrankengeld?
In der folgenden Auflistung finden Sie die Voraussetzungen, unter denen Sie Kinderkrankengeld von Ihrer Krankenkasse IKK Südwest beziehen können:
- Ihre Versicherung bei unserer IKK besteht mit Anspruch auf Krankengeld.
- Sie sind berufstätig und erhalten kein Arbeitsentgelt in der Zeit, in der Sie Ihr krankes Kind pflegen.
- Ihr Kind ist gesetzlich versichert und hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Bei hilfebedürftigen Kindern mit Behinderung besteht keine Altersgrenze.
- Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Ihr Kind erkrankt ist und beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss.
- In Ihrem Haushalt gibt es keine andere Person, die an Ihrer Stelle die Betreuung Ihres Kindes übernehmen kann.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Das Krankengeld für Kinderkrankentage beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes, der während der Freistellung ausgefällt. Bei Bezug von Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) innerhalb des letzten Jahres vor der Freistellung liegt der Betrag bei 100 Prozent. 2021 beträgt das Krankengeld maximal 112,88 Euro pro Tag – davon sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Beispielrechnung Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Freistellungszeitraum | 5 Kalendertage |
Ausgefallenes Bruttoentgelt | 476 Euro |
Ausgefallenes Nettoentgelt | 221,78 Euro |
Einmalzahlung | ja |
Ausgefallenes Nettoentgelt | 221,78 Euro/5 Kalendertage = 44,36 Euro |
Da eine Einmalzahlung vorliegt bleibt es bei 100 % des ausgefallenen Nettoentgeltes | |
Das ausgefallene Nettoentgelt liegt unterhalb des Höchstkrankengeldes 2021 von 112,88 Euro und somit verbleibt es bei | 44,36 Euro Brutto-Krankengeld |
Während des Bezuges von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes bleibt ihr Versicherungsschutz beitragsfrei erhalten. Als Arbeitnehmer zahlen sie den halben Beitrag zur Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte zahlen wir für Sie.
Das Brutto-Krankengeld pro Tag (siehe Beispiel oben) | 44,36 Euro |
Abzüglich Beiträge zur Rentenversicherung 9,3 % | -4,12 Euro |
Arbeitsförderung 1,2 % | -0,53 Euro |
Pflegeversicherung 1,525 % | -0,68 Euro |
Zusammen mit unserem Beitragsanteil führen wir den Gesamtbeitrag ab | |
Als Netto-Krankengeld erhalten Sie von uns | 39,03 Euro |
Wie lange habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld für maximal 10 Tage pro Kind und Jahr. Bei Familien mit drei und mehr Kindern liegt die Höchstgrenze bei 25 Tagen jährlich. Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Geld für maximal 20 Kinderkrankentage beziehungsweise bei drei und mehr Kindern für 50 Tage im Jahr. Bitte beachten Sie wie oben vermerkt die Neuregelungen während der COVID-19-Pandemie.
Wie beantrage ich Kinderkrankengeld bei meiner Krankenkasse IKK Südwest?
Um Geld für Kinderkrankentage zu beantragen, benötigen wir lediglich eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, auf der die Erkrankung und der Betreuungsbedarf Ihres Kindes bestätigt werden. Bitte ergänzen Sie die Angaben auf der Rückseite dieser Bescheinigung vollständig und reichen diese bei uns ein. Alternativ können Sie Ihren Antrag auf Kinderkrankengeld auch ganz bequem online über unsere App oder die Online-Geschäftsstelle einreichen. Anschließend senden wir Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung, in die er die für die Berechnung des Krankengeldes notwendigen Angaben einträgt.
Sollten Sie Fragen zum Antrag von Kinderkrankengeld oder sonstigen Leistungen haben, können Sie uns über unsere kostenlose Hotline jederzeit erreichen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!