Akupunktur
Im menschlichen Körper gibt es insgesamt über 500 Akupunkturpunkte, von denen jedoch nur ca. 100 bei der Akupunktur genutzt werden. Die Nadeln, die während der Behandlung zum Einsatz kommen, verursachen im Körper einen Nervenreiz, welcher das Weiterleiten von Schmerzsignalen an das Rückenmark hemmt. Dadurch werden schmerzstillende Endorphine im Körper gebildet, die sich positiv auf verschiedene Organe auswirken und zu einer besseren Zusammenarbeit dieser führen. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wann die Kosten einer Akupunktur von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Akupunktur: Kostenübernahme durch die IKK Südwest
Seit vielen Jahren ist die Akupunktur eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei folgenden Indikationen übernimmt somit die IKK Südwest als Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Akupunktur-Behandlung:
- Chronische Schmerzen bei entzündlichen Gelenkerkrankungen (Knie)
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
IKK-Leistungen zur Akupunktur: Wissenswertes zur Kostenübernahme
Bei Akupunktur sind je Indikation bis zu 10 Behandlungen, bei medizinischer Notwendigkeit bis zu 15 Behandlungen im Jahr abrechnungsfähig. Beide Indikationen können innerhalb eines Jahres behandelt werden. Die erneute Behandlung wegen derselben Indikation ist jedoch erst 12 Monate nach der letzten Behandlung möglich. Akupunktur wird von zugelassenen Ärzten mit entsprechender Qualifikation erbracht. Die Abrechnung erfolgt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrer IKK Südwest auf. Wir informieren Sie über Akupunktur und die Möglichkeit der Kostenübernahme sowie über alle weiteren verwandten Themen.