Inhalationshilfen im häuslichen Bereich (z. B. Inhalationsgeräte)

Was sind Inhalationshilfen?

Inhalationshilfen ermöglichen Ihnen die mehrmals tägliche Verabreichung von Arzneimitteln über die Atemwege.

Wer hat Anspruch auf Inhalationshilfen?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Inhalationssysteme mittels Maske
  • Inhalationshilfen mit/ohne Spacer
  • Druckinhalationsgerät, zum Beispiel Pariboy
  • Ultraschallinhalationsgeräte
  • Verbrauchartikel, zum Beispiel Filter

Wie erhalten Sie die Inhalationshilfen?

  • Verordnung des Klinikarztes
  • Ärztliche Verordnung mit Angabe des Hilfsmittels

Woher bekommen Sie die Inhalationshilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Inhalationshilfen stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Es gibt keine festgelegte Menge; die Liefermenge der Verbrauchsartikel richtet sich nach den Angaben auf der Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten sind für Inhalationshilfen durch Sie zu zahlen??

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen: