Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Während des Mutterschutzes erhalten berufstätige Frauen, die selbst Mitglied bei der IKK Südwest sind, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Kalendertag

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen:

  • Voll- und Teilzeitbeschäftigte
  • Arbeitnehmerinnen in geringfügigen Beschäftigungen oder in Familienhaushalten
  • Angestellte und Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst
  • Auszubildende

Mutterschutzfristen

Diese Fristen ermöglichen Ihnen, sich vollkommen auf Ihr Kind einzustellen und sich zu erholen. Eine werdende Mutter darf grundsätzlich nicht in den letzten sechs Wochen vor der Geburt beschäftigt werden, es sei denn, sie erklärt sich dazu bereit. Diese Erklärung kann auch jederzeit widerrufen werden.

Der Beginn der Schutzfrist wird vom Arbeitgeber ermittelt. Notwendig ist ein Schreiben, in dem der Arzt oder eine Hebamme den voraussichtlichen Tag der Geburt angegeben hat.

Wann beginnt und endet der Mutterschutz?

  • beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach
  • bei Mehrlings- und Frühgeburten oder, wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von der Mutter beantragt wird, zwölf Wochen danach
  • Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die zwölfwöchige Schutzfrist zusätzlich um den Zeitraum, der von der Mutter gegebenenfalls wegen der Frühgeburt von der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Sofern Sie als Mitglied der IKK Südwest bei Beginn der Mutterschutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen beziehungsweise in Heimarbeit beschäftigt sind oder wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde, bekommen Sie von uns Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Das Mutterschaftsgeld wird aus dem Entgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist errechnet.

Übersteigt das kalendertägliche Netto-Arbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, stockt der Arbeitgeber die Differenz auf, und zwar so lange, wie das Arbeitsverhältnis besteht, längstens jedoch bis Ende der Mutterschutzfrist. Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, erhalten von der IKK Südwest ein Mutterschaftsgeld gleicher Höhe.

Gesetzlich familienversicherte sowie nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld über die gesetzliche Krankenkasse. In diesen Fällen entscheidet die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Telefon: 02 28/6 19-1888 über einen bestehenden Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Weitere Informationen können Sie der Internetseite www.mutterschaftsgeld.de entnehmen.

Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld, die bei der IKK pflichtversichert sind, sind während des Mutterschutzes beitragsfrei bei der IKK Südwest versichert.

So einfach erhalten Sie Ihr Mutterschaftsgeld

Vor der Geburt

Reichen Sie die Bescheinigung Ihres Arztes über den voraussichtlichen Tag der Entbindung ausgefüllt bei der IKK Südwest ein. Erledigen Sie dies schon vor der Geburt, so ist sichergestellt, dass Sie das Mutterschaftsgeld für alle Tage der Schutzfrist erhalten, selbst wenn die Geburt später als errechnet erfolgt. Die Bescheinigung wird Ihnen von Ihrem Frauenarzt rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin ausgestellt.

Vorschuss

Wenn Sie uns die Bescheinigung Ihres Arztes eingereicht haben, fordern wir von Ihrem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes an. Sobald uns diese vorliegt, überweisen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die sechs Wochen vor der Geburt. Insgesamt sind es höchstens 546 Euro, das heißt 13 Euro pro Kalendertag. Die Differenz zu Ihrem Nettolohn wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber überwiesen.

Selbstständige, Künstlerinnen und Publizistinnen geben der IKK Südwest außerdem an, ob sie in der Schutzfrist weitere Einnahmen haben. Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, wird die IKK Südwest von der Agentur für Arbeit über die Leistungen, die Sie beziehen, informiert. Das tägliche Mutterschaftsgeld entspricht dabei den täglichen Betrag Ihres Arbeitslosengeld I.

Nach der Geburt

Ihr Standesamt stellt Ihnen für Ihr Kind nach der Geburt eine Geburtsurkunde aus, in manchen Bundesländern eine entsprechende Geburtsbescheinigung.

Bitte senden Sie der IKK Südwest nach der Geburt die Geburtsurkunde beziehungsweise Geburtsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse schnellstmöglich zu.

Hatten Sie eine Frühgeburt, so reichen Sie uns bitte mit der Geburtsurkunde die kostenfreie ärztliche Bescheinigung darüber mit ein.

Sobald die Unterlagen eingehen, wird das Mutterschaftsgeld überwiesen. Außerdem erhalten Sie eine Bescheinigung über die Dauer sowie die Höhe des von uns gezahlten Mutterschaftsgeldes. Diese benötigen Sie zur Beantragung von Elterngeld. Auf Familienportal.de können Sie berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.

Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld

Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung und für den Entbindungstag selbst können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange Sie beitragspflichtiges Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis oder Arbeitseinkommen aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit erhalten.

So stellen Sie einen Antrag auf Mutterschaftsgeld

Einen Antrag auf Mutterschaftsgeld können Sie ganz bequem über unsere Online-Geschäftsstelle und/oder IKK Südwest-App stellen.

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