Vergrößernde Sehhilfen (zum Beispiel Lupen, Bildschirmlesegeräte)

Was sind vergrößernde Sehhilfen?

Optisch vergrößernde Sehhilfen werden eingesetzt, wenn eine Vergrößerung in der Nähe oder in der Ferne neben der Brille oder den Kontaktlinsen erforderlich ist. Zu den elektronisch vergrößernden Sehhilfen gehören Bildschirmlesegeräte, elektronische Lupen, Kamerasysteme zur Schriftvergrößerung und spezielle Bedienhilfen. Der primäre Nutzen besteht darin Bücher, Zeitungen etc. ab einem sechsfachen Vergrößerungsbedarf visuell darzustellen.

Wer hat Anspruch vergrößernde Sehhilfen?

  • Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Brillengläser mit Lupenwirkung
  • Lupen
  • Fernrohrbrillen
  • Handfernrohre
  • Bildschirmlesegeräte
  • elektronische Lupen
  • Kamerasysteme zur Schriftvergrößerung
  • spezielle Bedienhilfen

Wie erhalten Sie die Sehhilfen?

  • Sie benötigen eine augenärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie Sehhilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Sehhilfen stehen Ihnen zu?

  • Ausschlaggebend ist sowohl die augenärztliche Verordnung als auch Ihre individuelle Versorgungssituation.
  • Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für Sehhilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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