Erleichterter Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) durch Berücksichtigung von Kindern
Seit dem 1. August 2017 werden Mütter oder Väter bei der Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bessergestellt. Rentnerinnen und Rentner können jeweils pauschal drei Jahre pro Kind, Stiefkind oder Pflegekind auf die Vorversicherungszeit der KVdR anrechnen lassen.
Mit dieser Regelung können auch Personen, die bisher mangels Erfüllung der Vorversicherungszeit nicht in der KVdR pflichtversichert sind, durch die Anrechnung Zugang zur KVdR erhalten.
Eine Versicherung in der KVdR ist oft die preisgünstigere Versicherung. Da diese Aussage aber nicht auf alle Fallgestaltungen zutrifft, beraten wir Sie gerne vorab persönlich. Auf Ihren formlosen Antrag hin, prüfen wir Ihre Zugangsvoraussetzungen für die KVdR dann gerne erneut.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Vorversicherungszeit prüfen! Gerne unterstützen wir Sie dabei. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen. Rufen Sie hierzu unsere kostenfreie IKK Service-Hotline unter 0800/0 119 119 an, senden Sie uns eine Anfrage per E-Mail oder nutzen Sie unseren Live-Chat (unten rechts im Bild). Wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, können Sie uns im nächstgelegenen Kundencenter der IKK Südwest besuchen.