Anforderung Jahresmeldungen

Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen

Arbeitgeber haben für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten eine Jahresmeldung abzugeben. Und zwar mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des folgenden Jahres.

Seit dem 1. Januar 2021 haben die Krankenkassen die Möglichkeit, die fehlenden Jahresmeldungen in elektronischer Form anzufordern.

Was ist für Sie wichtig?

Bitte achten Sie auf die Aktualität Ihres Lohnabrechnungsprogramms.

Im Rahmen der elektronischen Anforderung ist die Angabe des konkreten Zeitraumes der fehlenden Jahresmeldung nicht vorgesehen. Sie erhalten lediglich die Information, dass noch die Entgeltmeldung für das entsprechende Jahr fehlt.

Sofern keine Jahresmeldung erforderlich ist (zum Beispiel aufgrund von Elternzeit), informieren Sie uns bitte.