Gesundheitsvorsorge für junge Leute
Die Jugendgesundheitsuntersuchungen J1 und J2 – Lass Dich durchchecken!
Die J1 ist eine Gesundheitsuntersuchung für junge Menschen zwischen 12 und 14 Jahren. Die IKK Südwest zählt zu den Krankenkassen, die dir darüber hinaus auch die Jugendgesundheitsuntersuchung J2 zwischen 16 und 17 Jahren in voller Höhe erstatten. Bei der J1 wird der allgemeine Gesundheitszustand überprüft und geklärt, ob der Impfschutz ausreicht. Die Kosten für die Untersuchungen übernimmt die IKK Südwest für ihre Versicherten. Dazu genügt es einfach, die IKK Card beim Arzt vorzulegen.
Die IKK Südwest übernimmt über den gesetzlichen Leistungsumfang hinaus auch die Jugendgesundheitsuntersuchung J2 in voller Höhe. In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland erfolgt die Abrechnung ebenfalls direkt über die IKK Card. In den anderen Bundesländern erstatten wir nach Einreichung der Rechnung die Kosten für diese Untersuchung in voller Höhe.
Was erwartet Dich bei der Untersuchung?
Die Teenagerzeit ist aufregend und spannend. Beim Übergang ins Erwachsenenalter verändert sich Dein Körper stark und das Aussehen spielt eine immer wichtigere Rolle. Du stellst Dir in dieser Zeit viele Fragen wie zum Beispiel „Bin ich normal entwickelt?” oder „Was kann ich gegen meine nervige Akne tun?”
Hier kann Dir Dein Arzt helfen.
Bei der Jugendgesundheitsuntersuchungen J1 und J2 checkt der Arzt Deinen allgemeinen Gesundheitszustand. Er misst Dir den Blutdruck und den Puls, nimmt eventuell Blut ab und stellt Dein Gewicht, Körpergröße und die körperliche Entwicklung fest. Außerdem sagt er Dir, welche Impfungen für Dich erforderlich sind.
Du kannst mit ihm darüber hinaus auch alles vertraulich besprechen, was Dich momentan bewegt:
- Fragen zur Pubertät, sexueller Aufklärung oder Verhütung
- Fragen zu Alkohol, Rauchen, Drogen oder Medikamenteneinnahme
- Fragen zur Ernährung
- Probleme in der Schule, mit der Familie oder mit Freunden
Die Unterhaltung geht nur soweit, wie Du es möchtest. Der Arzt geht auf Deine Fragen ein oder erkundigt sich, ob Du etwas mit ihm besprechen möchtest. Das Gespräch unterliegt der Schweigepflicht, auch wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist. Niemand anderes erfährt, was besprochen wurde.
Wenn Du nicht alleine zur Untersuchung möchtest, kannst Du auch jederzeit mit Deinen Eltern oder einem Elternteil dorthin gehen.
Hast Du Fragen? Dann ruf uns einfach an unter der kostenfreien IKK Service-Hotline 0800/0 119 119. Oder wende Dich bei medizinischen Fragen direkt an unsere IKK Medizin-Hotline 01802/45 56 33 (Sechs Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise maximal 42 Cent pro Minute). Unsere Experten helfen Dir gerne weiter.




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