Checkliste für den Ausbildungsbeginn

Du hast Deine Zusage erhalten? Die IKK Südwest gratuliert Dir ganz herzlich und wünscht Dir einen erfolgreichen Start in den neuen Lebensabschnitt. Damit Du Dein Berufsleben ohne Sorgen beginnen kannst, haben wir Dir hier eine Checkliste mit allen wichtigen Informationen zum Thema Ausbildungsbeginn zusammengestellt.

Ärztliches Gesundheitszeugnis

Solltest Du noch keine 18 Jahre alt sein, benötigt Dein Arbeitgeber ein ärztliches Gesundheitszeugnis von Dir, das nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres erneuert werden muss. Für bestimmte Berufe, zum Beispiel im Nahrungsmittelbereich, ist ein Gesundheitszeugnis immer vorgeschrieben.

Ausbildungsbeihilfe

Deine Ausbildungsstelle liegt mehr als eine Stunde von Deinem Wohnort entfernt und Du überlegst Dir deswegen umzuziehen, weißt aber nicht, wie Du alles finanzieren sollst?

Eventuell kannst Du Ausbildungsbeihilfe beantragen. Dabei hängt die Höhe von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Alter, Familienstand, Höhe der Miete usw. Deine eigene Ausbildungsvergütung und das Einkommen Deiner Eltern werden ebenfalls berücksichtigt. Am besten beantragst Du die Beihilfe schon frühzeitig bei der zuständigen Stelle der Agentur für Arbeit. Sollte die Ausbildungsbeihilfe nicht genehmigt werden, hast Du vielleicht die Chance wenigstens Wohngeld zu bekommen.

Berufsunfähigkeit

Es kann immer etwas passieren – Krankheit oder Unfall. Auch wenn Du berufsunfähig bist, geht Dein Leben weiter. Erst nach fünf Jahren im Beruf hast Du Anspruch auf gesetzliche Hilfe, die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Daher empfehlen wir Dir: Sorg so früh wie möglich vor.

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Da Du bald Dein eigenes Einkommen hast, benötigst Du auch eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Wichtig ist, dass Du Dich auf einen umfassenden Schutz verlassen kannst. Die IKK Südwest bietet Dir viele Leistungen an, die Du Dir hier im Internet genauer ansehen kannst.

Girokonto

Spätestens bei Ausbildungsbeginn brauchst Du Dein eigenes Girokonto. Der Vergleich lohnt sich übrigens: Bei vielen Banken gibt es für Auszubildende kostenfreie Girokonten.

Kindergeld

Du bist noch keine 18 Jahre alt, hast das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, bist nicht verheiratet und fängst mit Deiner Ausbildung an? Dann haben Deine Eltern eventuell noch Anspruch auf Kindergeld. Zurzeit beträgt es:

  • 1. und 2. Kind = 184 Euro
  • 3. Kind = 190 Euro
  • Ab dem 4. Kind = 215 Euro

Es lohnt sich also zu prüfen, ob Deine Eltern Kindergeld erhalten können. Dafür sind die Familienkassen zuständig, die der Agentur für Arbeit zugeordnet sind.

Lohnsteuerkarte

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde auf den 1. Januar 2013 verschoben. 
Für Arbeitnehmer gibt es bis dahin eine Sonderregelung: Die Papierlohnsteuerkarte 2010 gilt für die Jahre 2011 und 2012.

Wenn Du Deine Ausbildung im Kalenderjahr 2012 beginnst, gilt für Dich das Vereinfachungsgesetz: Dein Ausbildungsbetrieb berechnet Deine Lohnsteuer nach der Steuerklasse I. Dazu benötigt er Deine Identifikationsnummer, Dein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit und die Bestätigung, dass es sich um Dein erstes Dienstverhältnis handelt.

Private Haftpflichtversicherung

Frag Deine Eltern, ob sie eine private Haftpflichtversicherung haben. Wenn ja, bist Du bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung bei ihnen mitversichert. Wenn nicht, empfehlen wir Dir verschiedene Angebote einzuholen und Dich beraten zu lassen.

Schulzeitbescheinigung

Hast Du über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht? Dann lass Dir diese Zeiten von Deiner Schule bestätigen. Welche Schulen werden berücksichtigt? Fachschulausbildungen und Zeiten einer berufsvorbereitenden Maßnahme werden für höchstens 36 Monate bewertet. Für diese Zeit werden Dir Entgeltpunkte angesetzt, die sich später bei Deiner Rente bemerkbar machen. Alle anderen Ausbildungszeiten werden als unbewertete Anrechnungszeit für höchstens acht Jahre berechnet. Das stellt sicher, dass keine erheblichen Lücken für Deine Rente entstehen. Das Formular kannst Du Dir einfach in Deinem Schulsekretariat ausfüllen lassen.

Sozialversicherung

Jeder Angestellte – und als Azubi gehörst Du jetzt auch dazu - muss sozialversichert sein. Die gesetzliche Versicherung bietet Dir einen Schutz, wenn Probleme auftreten, zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit oder betriebliche Unfälle. Die Beiträge dafür werden von Deinem Arbeitgeber und Dir gemeinsam getragen. Daher ist Deine persönliche Sozialversicherungsnummer auch sehr wichtig. Die Beantragung übernimmt die IKK Südwest gerne für Dich.

Vermögenswirksame Leistungen

Mit Beginn Deiner Ausbildung hast du eventuell Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Darunter versteht man Leistungen, die der Ausbildungsbetrieb zusätzlich zu Deiner Ausbildungsvergütung für Dich erbringt. Er zahlt Dir die Leistungen zum Beispiel monatlich, falls im Tarifvertrag vorgesehen. Natürlich gibt es aber auch Ausbilder, die das freiwillig tun. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beträge nach den Vorschriften des Vermögensbildungsgesetzes angelegt werden. Frag am besten rechtzeitig Deinen Arbeitgeber, Deine Bank oder Sparkasse. Dort kann man Dich ausführlich beraten.

Vertrag

In Deinem Vertrag sind die grundlegenden Dinge zu Deiner Ausbildung geregelt, wie zum Beispiel Ausbildungsform, Beginn, Dauer, Vergütung, Urlaub etc. Wichtig ist, dass der Vertrag von Deinem zukünftigen Arbeitgeber und Dir unterschrieben wird. Solltest Du noch keine 18 Jahre alt sein, müssen Deine gesetzlichen Vertreter, also in der Regel Deine Eltern, unterschreiben. Falls es Unklarheiten zu Deinem Vertrag gibt, frag einfach nach. Immerhin möchtest Du ja mit einem guten Gefühl Deine Ausbildung beginnen.