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Zuzahlungsbefreiung

Der Gesetzgeber sieht für Leistungen der Krankenkasse grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten vor. Dabei gilt ein Mindestbeitrag von fünf Euro und ein Höchstbeitrag von zehn Euro. Die Zuzahlungen dürfen allerdings die tatsächlichen Kosten einer Leistung nicht überschreiten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen grundsätzlich befreit (Ausnahme Fahrkosten). Eine Übersicht über die Zuzahlungen können Sie sich hier ansehen.

Höchstbetrag für Zuzahlungen

Versicherte müssen Zuzahlungen nur bis zu einem einkommensabhängigen Höchstbetrag (Belastungsgrenze) leisten. Diese Belastungsgrenze beträgt pro Kalenderjahr zwei Prozent der „Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt”.

Chronisch Kranke zahlen weniger

Chronisch Kranke leisten nur ein Prozent ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung. Wenn in einer Familie bereits ein Angehöriger chronisch krank ist, so verringert sich die Belastungsgrenze für die ganze Familie auf ein Prozent.

So ermitteln Sie Ihre Belastungsgrenze

Herr Meier ist verheiratet und hat zwei minderjährige familienversicherte Kinder. Sein jährliches Bruttoarbeitsentgelt beträgt 30.000,- Euro. Seine Frau und die Kinder haben keine eigenen Einnahmen. Keiner in der Familie ist chronisch krank.

Ermittlung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt  
Jährliches Bruttoarbeitsentgelt 30.000,- Euro
abzüglich Freibetrag für Ehefrau 4.725,- Euro
abzüglich Freibetrag für zwei Kinder (7.008,- Euro pro Kind) 14.016,- Euro
Verbleibender anrechenbarer Betrag = 11.259,- Euro

Die Belastungsgrenze für Familie Meier beträgt also (11.259,- Euro x 2 %) 225,18 Euro pro Jahr.

Die Familie hat folgende Leistungen mit den entsprechenden Zuzahlungen in Anspruch genommen:

1. Quartal 2012  
Ein Hausarztbesuch von Herrn Meier, Praxisgebühr 10,- Euro
Zwei Arzneimittel von 25,- bzw. 60,- Euro, Zuzahlung 5,- bzw. 6,- Euro 11,- Euro
Gesamtzuzahlungen im 1. Quartal = 21,- Euro
2. Quartal 2012  
Krankenhausaufenthalt von Herrn Meier von acht Tagen, Zuzahlung 8 x 10,- Euro 80,- Euro
Ein Hausarztbesuch, Praxisgebühr 10,- Euro
Vier Arzneimittel von 12,-, 20,-, 25,- und 30,- Euro, Zuzahlung je 5,- Euro 20,- Euro
Gesamtzuzahlungen im 2. Quartal = 110,- Euro  
3. Quartal 2012  
Zahnarztbesuch von Herrn Meier, Praxisgebühr 10,- Euro
Gesamtzuzahlungen im 3. Quartal = 10,- Euro
4. Quartal 2012  
Hausarztbesuch von Herrn und Frau Meier, Praxisgebühr 20,- Euro
Zwei Arzneimittel von 12,- bzw. 15,- Euro, Zuzahlung je 5,- Euro 10,- Euro
Krankenhausaufenthalt von Frau Meier von 37 Tagen, Zuzahlung 28 x 10,- Euro 280,- Euro
Zuzahlungen im 4. Quartal = 310,- Euro
Gesamtzuzahlungen 2012 451,- Euro

Familie Meier hat 2012 insgesamt 451,- Euro an Zuzahlungen geleistet. Damit ist die Zuzahlungshöchstgrenze für das gesamte Jahr (225,18 Euro) um 225,82 Euro überschrittten. Diesen Betrag erstattet die IKK.

Wie beantrage ich die Erstattung?

Sie haben zwei Möglichkeiten, um nicht zu viel zuzuzahlen:
Sie leisten im gesamten Kalenderjahr alle Zuzahlungen und lassen sich am Jahresende von der IKK Zuzahlungen oberhalb Ihrer Belastungsgrenze zurückerstatten.

Stellen Sie fest, dass Sie die Belastungsgrenze bereits im Laufe des Jahres überschreiten, sollten Sie bei Ihrer IKK Befreiungsausweise beantragen, um im restlichen Kalenderjahr keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten zu müssen.

Sie können auch bereits zu Jahresbeginn die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze im Voraus zahlen. Sie erhalten dann sofort einen Befreiungsausweis und brauchen im gesamten Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr zu leisten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Broschüre Zuzahlungs- und Härtefallregelungen 2012, die Sie kostenfrei bestellen können.

Unter unserer kostenfreien IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 erreichen Sie uns an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.