Zuzahlungsbefreiung
Der Gesetzgeber sieht für Leistungen der Krankenkasse grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten vor. Dabei gilt ein Mindestbeitrag von fünf Euro und ein Höchstbeitrag von zehn Euro. Die Zuzahlungen dürfen allerdings die tatsächlichen Kosten einer Leistung nicht überschreiten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen grundsätzlich befreit (Ausnahme Fahrkosten). Eine Übersicht über die Zuzahlungen können Sie sich hier ansehen.
Höchstbetrag für Zuzahlungen
Versicherte müssen Zuzahlungen nur bis zu einem einkommensabhängigen Höchstbetrag (Belastungsgrenze) leisten. Diese Belastungsgrenze beträgt pro Kalenderjahr zwei Prozent der „Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt”.
Chronisch Kranke zahlen weniger
Chronisch Kranke leisten nur ein Prozent ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung. Wenn in einer Familie bereits ein Angehöriger chronisch krank ist, so verringert sich die Belastungsgrenze für die ganze Familie auf ein Prozent.
So ermitteln Sie Ihre Belastungsgrenze
Herr Meier ist verheiratet und hat zwei minderjährige familienversicherte Kinder. Sein jährliches Bruttoarbeitsentgelt beträgt 30.000,- Euro. Seine Frau und die Kinder haben keine eigenen Einnahmen. Keiner in der Familie ist chronisch krank.
| Ermittlung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt | |
| Jährliches Bruttoarbeitsentgelt | 30.000,- Euro |
| abzüglich Freibetrag für Ehefrau | 4.725,- Euro |
| abzüglich Freibetrag für zwei Kinder (7.008,- Euro pro Kind) | 14.016,- Euro |
| Verbleibender anrechenbarer Betrag | = 11.259,- Euro |
Die Belastungsgrenze für Familie Meier beträgt also (11.259,- Euro x 2 %) 225,18 Euro pro Jahr.
Die Familie hat folgende Leistungen mit den entsprechenden Zuzahlungen in Anspruch genommen:
| 1. Quartal 2012 | |
| Ein Hausarztbesuch von Herrn Meier, Praxisgebühr | 10,- Euro |
| Zwei Arzneimittel von 25,- bzw. 60,- Euro, Zuzahlung 5,- bzw. 6,- Euro | 11,- Euro |
| Gesamtzuzahlungen im 1. Quartal | = 21,- Euro |
| 2. Quartal 2012 | |
| Krankenhausaufenthalt von Herrn Meier von acht Tagen, Zuzahlung 8 x 10,- Euro | 80,- Euro |
| Ein Hausarztbesuch, Praxisgebühr | 10,- Euro |
| Vier Arzneimittel von 12,-, 20,-, 25,- und 30,- Euro, Zuzahlung je 5,- Euro | 20,- Euro |
| Gesamtzuzahlungen im 2. Quartal | = 110,- Euro |
| 3. Quartal 2012 | |
| Zahnarztbesuch von Herrn Meier, Praxisgebühr | 10,- Euro |
| Gesamtzuzahlungen im 3. Quartal | = 10,- Euro |
| 4. Quartal 2012 | |
| Hausarztbesuch von Herrn und Frau Meier, Praxisgebühr | 20,- Euro |
| Zwei Arzneimittel von 12,- bzw. 15,- Euro, Zuzahlung je 5,- Euro | 10,- Euro |
| Krankenhausaufenthalt von Frau Meier von 37 Tagen, Zuzahlung 28 x 10,- Euro | 280,- Euro |
| Zuzahlungen im 4. Quartal | = 310,- Euro |
| Gesamtzuzahlungen 2012 | 451,- Euro |
Familie Meier hat 2012 insgesamt 451,- Euro an Zuzahlungen geleistet. Damit ist die Zuzahlungshöchstgrenze für das gesamte Jahr (225,18 Euro) um 225,82 Euro überschrittten. Diesen Betrag erstattet die IKK.
Wie beantrage ich die Erstattung?
Sie haben zwei Möglichkeiten, um nicht zu viel zuzuzahlen:
Sie leisten im gesamten Kalenderjahr alle Zuzahlungen und lassen sich am Jahresende von der IKK Zuzahlungen oberhalb Ihrer Belastungsgrenze zurückerstatten.
Stellen Sie fest, dass Sie die Belastungsgrenze bereits im Laufe des Jahres überschreiten, sollten Sie bei Ihrer IKK Befreiungsausweise beantragen, um im restlichen Kalenderjahr keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten zu müssen.
Sie können auch bereits zu Jahresbeginn die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze im Voraus zahlen. Sie erhalten dann sofort einen Befreiungsausweis und brauchen im gesamten Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr zu leisten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Broschüre Zuzahlungs- und Härtefallregelungen 2012, die Sie kostenfrei bestellen können.
Unter unserer kostenfreien IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 erreichen Sie uns an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.




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