Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Für den Umgang mit der Patientenverfügung gibt es seit dem 1. September 2009 ein neues Gesetz, an das sich Ärzte in Deutschland halten müssen.
Inhalt
- Was ist eine Patientenverfügung?
- Was ist eine Vorsorgevollmacht?
- Download Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Was ist eine Patientenverfügung?
Der Wunsch nach Gesundheit und Eigenständigkeit bis ins hohe Alter ist bei vielen fest verankert. Aufgrund der enormen medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritte können viele Menschen trotz Krankheit darauf hoffen. Doch häufig sind bei der Entscheidung für eine Behandlung der Wunsch nach Heilung und die Angst vor einer Leidensverlängerung eng miteinander verknüpft. Kann ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden, ob oder wie er behandelt werden möchte, müssen meistens Familienmitglieder entscheiden. In diesem Fall kann durch eine Patientenverfügung festgelegt werden, wie man in einer bestimmten Situation ärztlich behandelt werden möchte.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht wird an eine bestimmte Person herausgegeben. Anders als bei einer Patientenverfügung ist es kein „allgemeines“ Äußern der eigenen Behandlungswünsche.
Mit der Vorsorgevollmacht übergibt man einer ausgewählten Person das Recht, über die eigenen Behandlungen zu entscheiden, sollte man selbst nicht mehr dazu in der Lage sein.
Download Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Ausführliche Informationen und Vorlagen erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung können Sie die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter” downloaden.




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