Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte
- Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- Warum ist ein Foto notwendig?
- Die neue Krankenversichertennummer
- Welche Daten sind auf dem Mikroprozessorchip der eGK gespeichert?
- Welche Funktionen gibt es in Zukunft?
- Wird der Datenschutz gewährleistet?
- Ab wann gilt die eGK?
- Wann kommt die neue Karte?
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die eGK löst die bisherige Krankenversichertenkarte ab dem vierten Quartal 2011 schrittweise ab.
Sie unterscheidet sich bereits auf den ersten Blick von Ihrer bisherigen Versichertenkarte. Daneben bietet Ihnen der neue Mikroprozessorchip zukünftig mehr Schutz für Ihre Daten.
Die deutlichste optische Neuerung Ihrer IKK Gesundheitskarte ist Ihr Lichtbild auf der Vorderseite. Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos nicht möglich ist (zum Beispiel Schwerpflegebedürftige).
Auf der Rückseite befindet sich Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC=European Health Insurance Card). Durch ihre Vorlage erhalten Sie medizinische Leistungen in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Kroatien, Mazedonien, Norwegen und in der Schweiz.
Bei der Einführung der Karte werden zu Beginn nur die administrativen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum des Versicherten zur Verfügung stehen und zwar offline, also ohne Anbindung an die umgebende Infrastruktur von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. In Zukunft wird es auch eine Online-Anbindung der Daten geben. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Warum ist ein Foto notwendig?
Das Foto muss in Anlehnung an Passbilder ganz bestimmten Kriterien entsprechen. Es weist Sie zukünftig eindeutig und schnell als Karteninhaber/-in aus und beugt bei Verlust einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor.
Die neue Krankenversichertennummer
Auf der eGK ist erstmals auch Ihre neue Krankenversichertennummer aufgeführt. Sie ersetzt Ihre bisherige Versichertennummer bei der IKK.
Die neue Nummer ist zehnstellig, basiert auf Ihrer Rentenversicherungsnummer und bleibt ein Leben lang gültig, unabhängig davon, wo und wie Sie versichert sind.
Welche Daten sind auf dem Mikroprozessorchip der eGK gespeichert?
- Anschrift
- DMP-Kennzeichen (Disease-Management-Programm bzw. Chronikerprogramm)
- Familienname, Name des Versicherten
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Lebenslange Versichertennummer
- Tag des Beginns des Versicherungsschutzes
- Versichertenstatus
Welche Funktionen gibt es in Zukunft?
In einem weiteren Schritt wird es möglich sein, die Daten online zu aktualisieren. Langfristig sollen – auf freiwilliger Basis – folgende Daten auf der eGK gespeichert werden können:
Notfalldaten
Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien, chronischen Erkrankungen, operativen Eingriffen, Kontaktpersonen im Notfall
Persönliche Erklärungen
Auskünfte bzgl. Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
Arzneimitteldokumentation
Informationen für Ärzte und Apotheker über die aktuelle Medikation des Patienten
Elektronischer Arztbrief
Speicherung von Facharztberichten sowie von Entlassungsbriefen aus Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen
Elektronische Patientenakte
Enthält Gesundheitsdaten des Versicherten, zum Beispiel Untersuchungen, Röntgenbilder, Laborwerte, Diagnosen, Operationsberichte, Medikationen
Sobald diese erweiterte Datenspeicherung möglich ist, werden wir Sie informieren.
Wird der Datenschutz gewährleistet?
Der Schutz vor Missbrauch bei der Verarbeitung und Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten hat bei der elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität und wird durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt. Zurzeit sind zum Einlesen administrativer Daten wie zum Beispiel Name oder Adresse keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Der Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten wird durch ein strenges Sicherheitssystem geschützt. Mit Hilfe des Mikroprozessorchips können die Informationen später verschlüsselt übertragen werden. Darüber hinaus können sie nur gelesen werden, wenn der Arzt seinen Heilberufsausweis und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte in ein Kartenterminal stecken. Den Zugriff auf medizinische Daten muss der Patient zusätzlich durch Eingabe einer PIN freigeben. Beim Zugriff auf die Notfalldaten wird keine PIN erforderlich sein.
Ab wann gilt die eGK?
Die eGK gilt offiziell seit dem 1. Oktober 2011 als Versicherungsnachweis. Für eine Übergangszeit gelten die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte. In den Krankenhäusern sowie in Arzt- und Zahnarztpraxen wurden neue Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten verarbeiten können.
Wenn Versicherte, die keine Krankenversichertenkarte mehr haben, mit ihrer neuen elektronischen Gesundheitskarte auf eine Praxis treffen, die noch nicht entsprechend ausgestattet ist, werden sie auf jeden Fall behandelt. Die für eine Behandlung notwendigen Verwaltungsdaten müssen dann durch das Praxispersonal auf einem anderen Weg ermittelt werden. Zukünftig werden nur noch elektronische Gesundheitskarten durch die Krankenkassen ausgestellt und die Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit.
Wann kommt die neue Karte?
Der Basis-Rollout hat in der Region Nordrhein bereits im Oktober 2009 begonnen. Eine Überprüfung der Telematikinfrastruktur durch die Bundesregierung und die damit verbundenen Änderungen haben den Rollout in den übrigen Regionen verzögert. Die IKK Südwest hat im Dezember 2011 mit der Ausgabe der Karten begonnen und setzt diese im Jahr 2012 fort.




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