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Fragen und Antworten zu IGeL-Leistungen

Was sind IGeL-Leistungen?

IGeL-Leistungen nennt man die sogenannten indivduellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Dabei handelt es sich um Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.

Darunter finden sich Leistungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bisher nicht bewertet wurden oder deren Einführung sogar vom G-BA nach sorgfältiger und umfassender Prüfung wegen des unzureichenden medizinischen Nutzens abgelehnt wurden.

Der G-BA setzt sich gleichberechtigt aus Vertretern der Krankenkassen und der Ärzte zusammen und entscheidet über die Aufnahme von Leistungen in den gesetzlichen Leistungskatalog.

Wer bietet diese Leistungen an?

IGeL-Leistungen werden von Ärzten zusätzlich angeboten und privat abgerechnet.

Welchen Nutzen haben die IGeL-Leistungen?

Für die meisten der als IGeL angebotenen Untersuchungen ist keineswegs sicher, dass sie einen entsprechenden Nutzen nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere für zusätzlich angebotene Vorsorgeuntersuchungen.

Worauf müssen Patienten achten?

Da es bislang weder eine abschließende Auflistung aller individueller Gesundheitsleistungen noch eine einheitliche Preisübersicht gibt, sind die Ärzte dazu verpflichtet, ihre Patienten vor der Behandlung über die anfallenden Kosten aufzuklären und im Anschluss eine detaillierte Rechnung unter Angabe aller Einzelpositionen zu erstellen.

Soll ich IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen?

Die IKK Südwest empfiehlt, sich vor der Inanspruchnahme einer solchen Leistung umfassend über den Nutzen, aber auch die Risiken zu informieren. Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken alle medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen einschließlich der Diagnostik ab.