Beiträge
Informationen für freiwillig versicherte Selbstständige
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden prozentual aus den Bruttoeinkünften berechnet.
Beitragssätze
|
14,9 % |
|
1,95 % |
|
2,2 % |
Bruttoeinkünfte
Es werden die tatsächlichen Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt, im Jahr 2012 jedoch monatlich
|
1.968,75 Euro |
|
3.825,00 Euro |
Monatlicher Mindestbeitrag
| Krankenversicherung | Pflegeversicherung* | Gesamtbeitrag |
| 293,34 Euro | 38,39 Euro | 331,73 Euro |
Monatlicher Höchstbeitrag
| Krankenversicherung | Pflegeversicherung* | Gesamtbeitrag |
| 569,93 Euro | 74,59 Euro | 644,52 Euro |
Besonderheiten
Bei Existenzgründern, die einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten, wird der Beitragsberechnung mindestens ein Einkommen in Höhe von 1.312,50 Euro zugrunde gelegt.
Diese Beitragseinstufung erfolgt bis zur Vorlage des ersten Einkommensteuerbescheides unter Vorbehalt.
| Krankenversicherung | Pflegeversicherung* | Gesamtbeitrag |
| 195,56 Euro | 25,59 Euro | 221,15 Euro |
* Für kinderlose Versicherte erhöht sich der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 %.
Um die finanziellen Risiken einer Erkrankung deutlich zu verringern, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten, Ihren Krankengeldanspruch abzusichern:
Gesetzliches Krankengeld
Durch die Wahl des gesetzlichen Krankengeldes können Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Die Bezugsdauer und Höhe des Krankengeldes richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Berechnung Ihres Krankenversicherungsbeitrages wird der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 15,5 % zugrunde gelegt.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an. Über unsere kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 erreichen Sie uns an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.




Drucken
Zum Seitenanfang