Musterkündigung
Kündigungsfrist
Mit einer Frist von zwei Kalendermonaten können Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse schriftlich kündigen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sind Sie 18 Monate an diese Entscheidung gebunden.
Hier können Sie die Vorlage für die Kündigung (PDF, 28 KB) downloaden.
Sonderkündigungsrecht
Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag, erhöht sie einen bereits erhobenen Zusatzbeitrag oder reduziert bzw. stellt sie eine Prämienzahlung ein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, bei dem die 18-monatige Bindungsfrist entfällt. Es gilt lediglich die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Der neu erhobene Zusatzbeitrag bzw. ein erhöhter Zusatzbeitrag braucht während der Kündigungsfrist nicht mehr gezahlt zu werden.
Die Kündigung ist dabei bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages oder der erstmaligen Fälligkeit des erhöhten Zusatzbeitrages bzw. analog zum Zeitpunkt der reduzierten oder eingestellten Prämienzahlung möglich. Ihre Krankenkasse muss Sie spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit von Ihrem Kündigungsrecht in Kenntnis setzen.
Hier können Sie die Vorlage für die außerordentliche Kündigung (PDF, 20 KB) downloaden.
Ihre bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung auszustellen.




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