Mitglied werden
Auch Sie können IKK-Mitglied werden
Der Wechsel zur IKK Südwest ist ganz einfach. Wir sagen Ihnen wie’s geht.
Inhalt
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- Freiwillig versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige
- Studenten
- Wechsel zur IKK – jederzeit möglich
Arbeitnehmer und Auszubildende
Wir sind eine für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland geöffnete Krankenkasse. Jeder Arbeitnehmer kann IKK-Mitglied werden. Auch Auszubildende können die IKK wählen.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer/Selbstständige
Freiwillig Versicherte, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind, können zu unserer IKK wechseln.
Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres Jahresarbeitsentgelts zum Jahresende aus der Pflichtversicherung ausscheiden, können weiterhin bei unserer IKK als freiwilliges Mitglied versichert bleiben. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist auch für diejenigen IKK-versicherten Arbeitnehmer möglich, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.
Studenten
Studenten, deren Familienversicherung endet, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind oder die eine Beschäftigung aufnehmen, können die Mitgliedschaft bei unserer IKK wählen.
Studierende sind in der Regel bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Haben sie Wehr-, Zivildienst oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst geleistet, verlängert sich die Familienversicherung. Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt üblicherweise sofort die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten. Für versicherungspflichtige Studenten ist der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gesetzlich festgelegt.
Diese studentische Krankenversicherung besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen und beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, können Sie einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.
Wechsel zur IKK – jederzeit möglich
Ob Arbeitnehmer, Auszubildender, Selbstständiger oder Student – ein Wechsel zur IKK Südwest ist für Sie in nur drei Schritten möglich:
1) Kündigen Sie Ihre bisherige Krankenkasse
Sowohl als Pflichtversicherter als auch als freiwilliges Mitglied können Sie jederzeit Ihre Kasse wechseln.
Kündigungsfrist
Mit einer Frist von zwei Kalendermonaten können Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse schriftlich kündigen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sind Sie grundsätzlich 18 Monate an diese Entscheidung gebunden.
Sonderkündigungsrecht
Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag, erhöht sie einen bereits erhobenen Zusatzbeitrag oder reduziert bzw. stellt sie eine Prämienzahlung ein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, bei dem die 18-monatige Bindungsfrist entfällt. Es gilt lediglich die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Der neu erhobene Zusatzbeitrag bzw. ein erhöhter Zusatzbeitrag braucht während der Kündigungsfrist nicht mehr gezahlt zu werden.
Die Kündigung ist dabei bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrags oder der erstmaligen Fälligkeit des erhöhten Zusatzbeitrags bzw. analog zum Zeitpunkt der reduzierten oder eingestellten Prämienzahlung möglich. Ihre Krankenkasse muss Sie spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit von Ihrem Kündigungsrecht in Kenntnis setzen.
Ihre bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung auszustellen.
2) Senden Sie uns Ihre Mitgliedserklärung zu
Hier können Sie direkt online Mitglied werden oder sich die Mitgliedserklärung downloaden.
3) Senden Sie uns die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse zu
Sobald uns die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse und Ihre Mitgliedserklärung vorliegen, stellen wir Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung aus.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Über unsere kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 erreichen Sie uns an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.




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