Zahnersatz
Für Zahnersatz, d. h. für Kronen, Brücken oder eine Vollprothese, zahlt die IKK Südwest Festzuschüsse.
Die Höhe der Festzuschüsse ist abhängig vom Befund, zum Beispiel einem fehlenden Zahn. Der Festzuschuss beträgt 50 % der Kosten für die Regelversorgung bei dem jeweiligen Befund. Sie erhalten den Festzuschuss von der IKK aber auch dann, wenn Sie statt der Regelversorgung einen andersartigen oder höherwertigen Zahnersatz wählen. Unabhängig von der Versorgung, für die Sie sich entscheiden, übernimmt die IKK also immer die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung. Voraussetzung ist allerdings, dass die gewählte Versorgung medizinisch anerkannt ist.
Für die eigenen Bemühungen des Versicherten zur Gesunderhaltung seiner Zähne erhöht sich der jeweilige Festzuschuss zum Zahnersatz um 20 %. Dieser Bonus wird dann gewährt, wenn sich der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn wenigstens einmal jährlich zahnärztlich hat untersuchen lassen. Der Bonus erhöht sich sogar auf 30 %, wenn die genannten Untersuchungen in den letzten 10 Kalenderjahren ohne Unterbrechung in Anspruch genommen wurden.
Inhalt
Heil- und Kostenplan
Der Zahnarzt stellt einen Heil- und Kostenplan auf, der den Befund enthält. Diesen reichen Sie zusammen mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer IKK ein. Auf Basis des Befundes wird die Regelversorgung und somit die Höhe des Festzuschusses festgelegt. Nach Abschluss der Zahnersatzbehandlung zieht der Zahnarzt bei der Regelversorgung den Festzuschuss von Ihrer Gesamtrechnung ab, Sie zahlen nur noch den Eigenanteil. Bei einer andersartigen Versorgung legen Sie die Rechnung Ihrer IKK vor und erhalten von dort den Festzuschuss.
Zuzahlungsbefreiung
Wenn Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, müssen Sie beim Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung keine Zuzahlung leisten. Sollten Sie allerdings eine aufwändigere Versorgungsform als die Regelversorgung wählen, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.
Zahnersatzbehandlung im Ausland
Grundsätzlich haben Versicherte auch bei einer Zahnersatzbehandlung im EU-Ausland Anspruch auf einen Festzuschuss, wenn die Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht. Voraussetzung dafür ist, dass vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache bei der IKK zur Prüfung eingereicht wird. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird der befundorientierte Festzuschuss auch nach Abschluss einer Behandlung im EU-Ausland gezahlt. Wenn Sie eine Zahnersatzbehandlung im Ausland planen, sollten Sie sich zuvor bei Ihrer IKK beraten lassen.




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