Zahnärztliche Behandlung

Wenn Sie Zahnschmerzen haben oder einfach nur regelmäßig zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen, die IKK Südwest übernimmt die Kosten.

Zur zahnärztlichen Behandlung zählen Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen und selbstverständlich die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Legen Sie einfach beim Zahnarzt Ihre Krankenversichertenkarte vor. Lediglich bei den Kosten für Zahnersatz ist eine Selbstbeteiligung der Versicherten gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 1. Januar 2004 wird auch beim Zahnarzt eine Praxisgebühr von 10,- Euro für den ersten Besuch in jedem Quartal fällig – ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Inhalt

Bonusregelung

Wenn Sie Ihre Zähne gut pflegen und regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lassen, erhöht sich im Falle des Zahnersatzes der Zuschuss, mit dem sich die IKK an den Kosten beteiligt. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Zahnersatzbehandlung regelmäßig zur Vorsorge gegangen sind, erhalten Sie einen Bonus von 20 %. Waren Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt, klettert der Bonus sogar auf 30 %. Dies entspricht einer Beteiligung an den Kosten der Regelversorgung in Höhe von 60 bzw. 65 %. Bei Ihrem Zahnarzt erhalten Sie ein Bonusheft, in dem alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden, die Sie in Anspruch genommen haben. Bewahren Sie das Bonusheft deshalb bitte gut auf.

Regelmäßige Vorsorge bedeutet: Erwachsene gehen mindestens einmal jährlich zum Zahnarzt, Jugendliche bis 18 Jahre einmal halbjährlich.

Kieferorthopädie

Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die IKK unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen die vollen Kosten für Zahnspangen und andere erforderliche kieferorthopädische Behandlungen. Und zwar dann, wenn die Fehlstellung der Zähne und des Kiefers das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Das beurteilt der Kieferorthopäde anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Eine ausgeprägte Fehlstellung, die eine Behandlung notwendig macht, liegt bei Grad drei bis fünf vor.

Der Kieferorthopäde stellt einen Behandlungsplan auf, den Sie vor der Behandlung bei Ihrer IKK einreichen müssen. 80 % der Kosten bezahlt die IKK dann sofort, die übrigen 20 % erstattet sie nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung. Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Haben Sie zwei Kinder, die in kieferorthopädischer Behandlung sind, trägt die IKK für das zweite Kind von Anfang an 90 % der Kosten und erstattet auch hier die restlichen 10 % bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung.

Fragen und Antworten zum Zahnersatz

Fragen und Antworten zum Zahnersatz finden Sie hier. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre IKK. Wir helfen Ihnen gerne weiter