Pflegeversicherung
- Wer ist pflegebedürftig?
- Pflege zu Hause
- Stationäre Pflege
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
- Unterstützung für Pflegepersonen
Wer ist pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft, d. h. voraussichtlich mindestens für sechs Monate, in erheblichem Maße Hilfe bei folgenden Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen:
- Körperpflege: zum Beispiel beim Duschen, Waschen oder Kämmen.
- Ernährung: zum Beispiel beim mundgerechten Zubereiten der Nahrung oder wenn Hilfe beim Essen erforderlich ist.
- Mobilität: zum Beispiel beim Aufstehen, Gehen, Stehen oder Treppensteigen.
- Versorgung des Haushalts: zum Beispiel beim Kochen, Einkaufen und Putzen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich danach, wie häufig und für wie viele Stunden am Tag Hilfe benötigt wird. Um den unterschiedlichen Hilfebedarfen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen festgelegt. Die Leistungen sind entsprechend gestaffelt.
Pflege zu Hause
Zu Hause in der gewohnten Umgebung bleiben zu können, ist für Pflegebedürftige sicher die angenehmste Lösung. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob die Pflege von einem Angehörigen oder einer anderen vertrauten Person übernommen werden soll oder ob Sie einen professionellen ambulanten Pflegedienst beauftragen wollen. Auch eine Kombination dieser beiden Leistungen ist möglich. Entscheiden Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst, übernimmt die IKK die Kosten dafür – bis zu bestimmten Höchstgrenzen.
Pflegesachleistungen (in Euro monatlich) |
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seit 01.07.2008 |
ab 01.01.2010 |
ab 01.01.2012 |
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Pflegestufe I |
420,- | 440,- | 450,- | |
Pflegestufe II |
980,- | 1.040,- | 1.100,- | |
Pflegestufe III |
1.470,- | 1.510,- | 1.550,- | |
Bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand trägt die IKK in der Pflegestufe III auch weiterhin die Kosten bis zu insgesamt 1.918,- Euro im Monat. Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen können, zahlt die IKK ein monatliches Pflegegeld. Es wird ebenfalls bis 2012 in einzelnen Pflegestufen angehoben und beträgt:
Pflegegeld (in Euro monatlich) |
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seit 01.07.2008 |
ab 01.01.2010 |
ab 01.01.2012 |
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Pflegestufe I |
215,- | 225,- | 235,- | |
Pflegestufe II |
420,- | 430,- | 440,- | |
Pflegestufe III |
675,- | 685,- | 700,- | |
Entscheiden Sie sich für eine Kombination von privater und professioneller Pflege, wird ggf. neben den Leistungen des ambulanten Pflegedienstes ein anteiliges Pflegegeld gezahlt. Für die Pflege zu Hause stellt die IKK außerdem bei Bedarf Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte, zur Verfügung und übernimmt zum Beispiel die Kosten für Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen bis zu einer Höhe von 31,- Euro monatlich. Auch für einen pflegegerechten Umbau der Wohnung gewährt die IKK Zuschüsse bis zu 2.557,- Euro. Auch für Menschen, die sich dafür entschieden haben, ihr Leben in einer alternativen Wohnform wie einer Senioren-WG zu verbringen, verbessert sich die Situation. Der Vorteil solcher Projekte: Sie ermöglichen es, so lange wie möglich stärker selbstbestimmt zu leben. Künftig können Pflegebedürftige in einer solchen Wohnform ihre Ansprüche auch bündeln und gemeinsam Sachleistungen einkaufen. Die durch die gemeinsame Versorgung gewonnene Zeit oder die Kostenvorteile können die Pflegebedürftigen dann für die Betreuung einsetzen.
Pflegen Angehörige zu Hause, ergeben sich oftmals Situationen, in denen die Pflege kurzzeitig nicht sichergestellt werden kann. Etwa dann, wenn die Pflegeperson Urlaub macht, krank wird, aus anderen Gründen abwesend ist oder die Pflegesituation sich vorübergehend verändert. Dann besteht Anspruch auf Ersatzpflege. Übernimmt dabei vorübergehend ein anderer naher Angehöriger die Pflege, leistet die IKK-Pflegekasse ggf. Ersatzpflege in Höhe des jeweiligen Pflegegeldes und übernimmt weitere Kosten (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) bis zu insgesamt 1.470,- Euro für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch erwerbsmäßig tätige Ersatzpflegepersonen werden die Kosten bis zu dem genannten Höchstwert übernommen. Daneben besteht auch die Möglichkeit der vorübergehenden vollstationären Pflege in einer sogenannten Kurzzeitpflegeeinrichtung. Auch hierfür gilt, dass die IKK-Pflegekasse die Kosten für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr mit maximal 1.470,- Euro übernimmt. Diese Leistungshöchstbeträge erhöhen sich zum 1. Januar 2010 auf bis zu 1.510,- Euro und zum 1. Januar 2012 auf bis zu 1.550,- Euro.
Stationäre Pflege
Die IKK übernimmt die Kosten für die vollstationäre Pflege, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist. Für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung in Pflegeheimen zahlt die IKK in den Pflegestufen I und II bis 2012 den gleichen Betrag wie bisher. In der Pflegestufe III und bei Härtefällen werden die Beträge in den gleichen Stufen wie im ambulanten Bereich schrittweise angehoben.
Leistungen in der vollstationären Pflege (in Euro monatlich) |
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seit 01.07.2008 |
ab 01.01.2010 |
ab 01.01.2012 |
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Pflegestufe I |
1.023,- | 1.023,- | 1.023,- | |
Pflegestufe II |
1.279,- | 1.279,- | 1.279,- | |
Pflegestufe III |
1.470,- | 1.510,- | 1.550,- | |
Bei außergewöhnlich hohem Betreuungsaufwand übernimmt die IKK in der Pflegestufe III auch höhere Kosten. Diese Leistungen zahlt die IKK unbürokratisch direkt an Ihr Pflegeheim.
Leistungen bei außergewöhnlich hohem Betreuungsaufwand (in Euro monatlich) |
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seit 01.07.2008 |
ab 01.01.2010 |
ab 01.01.2012 |
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Härtefälle |
1.750,- | 1.825,- | 1.918,- | |
Bei Pflegebedürftigen, die grundsätzlich zu Hause versorgt werden können, übernimmt die IKK unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für eine teilstationäre Pflege. Zum Beispiel dann, wenn die Pflegeperson berufstätig ist und sich nicht in vollem Umfang um den hilfsbedürftigen Angehörigen kümmern kann. Die Leistungen werden in den gleichen Stufen angehoben. Pro Monat zahlt die IKK dafür in der
Tages- oder Nachtpflege (in Euro monatlich) |
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seit 01.07.2008 |
ab 01.01.2010 |
ab 01.01.2012 |
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Pflegestufe I |
420,- | 440,- | 450,- | |
Pflegestufe II |
980,- | 1.040,- | 1.100,- | |
Pflegestufe III |
1.470,- | 1.510,- | 1.550,- | |
Leistungen der häuslichen Pflege werden daneben ggf. anteilig gezahlt. Die Regelungen, wie die Leistungen angerechnet werden, sind seit dem 1. Juli 2008 zu Gunsten der Pflegebedürftigen verändert worden. Als Faustformel gilt: Wenn nur bis zu 50 % der Tages- und Nachtpflegeleistung ausgeschöpft wird, besteht daneben noch der volle Anspruch auf Sachleistungen bzw. Pflegegeld. Teilstationäre Pflege bedeutet: Die hilfsbedürftige Person wird für einige Stunden in einer Tagespflege-Einrichtung betreut oder verbringt die Nacht in einer speziellen Pflegeeinrichtung.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungsleistungen beanspruchen. Nämlich dann, wenn sie in erheblichem Maße allgemein beaufsichtigt und betreut werden müssen, zum Beispiel weil sie altersverwirrt, geistig behindert oder psychisch erkrankt sind. Die IKK übernimmt je nach Betreuungsaufwand monatlich bis zu 100,- Euro (Grundbetrag) oder bis zu 200,- Euro monatlich (erhöhter Betrag). Den Grundbetrag erhalten Personen, die eine vergleichsweise geringere Betreuung benötigen. Der erhöhte Betrag wird gezahlt, wenn der Betreuungsaufwand vergleichsweise höher liegt. Wer die Beträge im laufenden Kalenderjahr nicht in voller Höhe in Anspruch nimmt, kann diese in das erste Halbjahr des nächsten Jahres übertragen. Auch Versicherte, die bislang die Voraussetzungen für keine Pflegestufe erfüllten, für die aber ein erheblicher Betreuungsaufwand anfällt, können zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können insbesondere eingesetzt werden für
- Tages- oder Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- besondere Betreuungsleistungen von zugelassenen Pflegediensten oder
- ehrenamtliche Betreuungsleistungen.
Darüber hinaus können Personen mit erheblichem Betreuungsaufwand zusätzliche Beratungsangebote durch Pflegedienste in Anspruch nehmen. Ihre IKK informiert Sie gerne über die genauen Voraussetzungen für diese zusätzlichen Leistungen, Betreuungsangebote vor Ort und darüber, wie Sie die Erstattung beantragen.
Unterstützung für Pflegepersonen
Für die nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen (zum Beispiel Angehörige, Nachbarn) bietet die IKK ein zusätzliches Leistungspaket. So sind Pflegepersonen, die mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen, rentenversichert. Dafür zahlt die IKK Beiträge zur Rentenversicherung. Die Beitragszahlung wird auch während des Erholungsurlaubs der Pflegeperson nicht unterbrochen. Außerdem sind Pflegepersonen während der Pflege automatisch gesetzlich unfallversichert. Dies ist nicht von einer Mindestpflegezeit abhängig. Wird eine Person pflegebedürftig, muss vieles geklärt werden. Deshalb können sich Angehörige künftig bis zu 10 Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Diese Zeit dient dazu, in Ruhe die Pflege zu organisieren. Entscheiden Sie sich dazu, selbst zu pflegen, können Sie außerdem bis zu 6 Monate Pflegezeit nehmen. Vorausgesetzt Sie arbeiten in einem Betrieb, der mehr als 15 Mitarbeiter hat. Wie das Modell der Pflegezeit genau ausgestaltet wird, vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich miteinander. Denn die Arbeitszeit kann auch nur teilweise reduziert werden. Beachten Sie, dass Sie den Arbeitgeber 10 Arbeitstage bevor Sie die Pflegezeit antreten, schriftlich darüber informieren müssen. Während der offiziellen Pflegezeit zahlt die IKK-Pflegekasse für Sie Beiträge zur Rentenversicherung, wenn Sie als Pflegeperson die Pflege übernehmen. Darüber hinaus bleiben Sie weiterhin in der Arbeitslosenversicherung versichert. Die Beiträge zahlt die IKK-Pflegekasse für Sie. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht zumeist die Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Rahmen der Familienversicherung – etwa über den Ehepartner – beitragsfrei aufrecht zu erhalten. Ist dies nicht möglich, können Sie Ihre Versicherung ggf. freiwillig fortsetzen. Auf Antrag zahlt die IKK-Pflegekasse Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Weiterhin fördert und stärkt die IKK soziales Engagement im Pflegebereich durch unentgeltliche Pflegekurse, die bei Bedarf Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln.
Haben Sie Fragen? Über die kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 erreichen Sie uns an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.




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