Mutterschaftsleistungen
Inhalt
- Vorsorgeuntersuchungen
- Vorbereitung auf die Geburt
- Die Geburt
- Nach der Geburt
- Finanzielle Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen
Die IKK Südwest bietet werdenden Müttern ein umfassendes Vorsorgeprogramm. Es besteht in der Regel aus 12 bis 13 Terminen beim Frauenarzt oder einer Hebamme. Die erste Untersuchung sollte möglichst kurz nach Feststellung der Schwangerschaft stattfinden. Die weiteren sind in Abständen von jeweils vier Wochen vorgesehen. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten haben IKK-versicherte Frauen alle 14 Tage Anspruch auf eine Untersuchung. Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den die Schwangere bei der ersten Untersuchung bekommt. Treten Komplikationen auf, ermöglicht die IKK der werdenden Mutter selbstverständlich zusätzliche Untersuchungen und übernimmt alle Kosten für eventuell notwendige Behandlungen. Übrigens: Bei den Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft entfällt die Zahlung der Praxisgebühr. Und für Arznei-, Verband- und Heilmittel, die der Arzt aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verschreibt, müssen IKK-versicherte Frauen keine Zuzahlungen und keine Praxisgebühr leisten.
Vorbereitung auf die Geburt
In geburtsvorbereitenden Kursen (Schwangerschaftsgymnastik) lernen Frauen Entspannungs- und Atemtechniken, um den Wehenschmerz bei der Geburt besser zu bewältigen. Die IKK übernimmt die Kosten für solche Kurse. Darüber hinaus erstattet die IKK Südwest als eine von wenigen Krankenkassen die Kosten des Geburtsvorbereitungskurses für die Partner der Schwangeren in Höhe von maximal 80,- Euro pro Kurs, sofern der Kurs von einer Hebamme geleitet wird. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass sowohl Sie als auch Ihr Partner bei der IKK Südwest versichert sind. Beratung erhalten Sie auch durch eine Hebamme, die Sie frei wählen können. Stimmen Sie sich rechtzeitig vor der Geburt mit Ihrer Hebamme ab. Die IKK übernimmt die Kosten für diese Betreuung. Auf der Internetseite www.hebammensuche.de können Sie eine geeignete Hebamme in Ihrer Nähe suchen.
Die Geburt
Die IKK übernimmt die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt für die Geburt. Dabei sind Sie von den sonst im Krankenhaus üblichen Zuzahlungen befreit. Entscheiden Sie sich für eine Hausgeburt, zahlt die IKK für die Betreuung und Geburtshilfe durch eine zugelassene Hebamme.
Nach der Geburt
Nach der Entbindung haben IKK-versicherte Mütter Anspruch auf zwei Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt, und zwar in der 1. und der 6. bis 8. Woche nach der Geburt. Zusätzlich übernimmt die IKK die Kosten für eine Nachbetreuung durch die Hebamme. Die Hebamme besucht Sie während der ersten zehn Tage nach der Geburt täglich, dann bis zur 8. Woche nach der Geburt einmal wöchentlich. Darüber hinaus erstattet die IKK die Kosten für Rückbildungs-Gymnastikkurse.
Finanzielle Leistungen
Während des Mutterschutzes (beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf Wochen danach) erhalten berufstätige Frauen, die selbst IKK-Mitglied sind, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13,- Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diese Bezüge bis zur Höhe des Nettolohns auf. Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, erhalten von der IKK ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld, die bei der IKK pflichtversichert sind, sind während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) beitragsfrei bei der IKK versichert.




Drucken
Zum Seitenanfang