Kuren
Wenn es medizinisch notwendig ist, können IKK-Versicherte eine Kur zur Erhaltung ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen.
Tragen Sie gesundheitliche Risiken wie Übergewicht oder Bluthochdruck mit sich herum? Dann können Vorsorgeleistungen (bekannt als Vorsorge-Kur) einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung Ihrer Gesundheit leisten. Leiden Sie an einer chronischen Krankheit, wie zum Beispiel Allergie oder Rheuma oder hatten Sie eine Verletzung, deren Folgen Sie behindern? Dann können Rehabilitations-Leistungen (bekannt als Rehabilitations-Kur) zur Heilung der Krankheit oder Verhütung ihrer Verschlimmerung beitragen und Ihre Leistungsfähigkeit wieder herstellen. Die IKK Südwest steht Ihnen mit entsprechenden Leistungen und kompetenter Beratung zur Seite.
Inhalt
Vorsorge
Je nach Bedarf können Sie im Einzelfall ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen. Ihr Arzt wird mit Ihnen die für Sie medizinisch notwendigen Leistungen abstimmen und diese auf einem Leistungsantrag bescheinigen, den Sie bei Ihrer IKK erhalten. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann bei der IKK ein. Sie wird umgehend über Ihren Antrag entscheiden.
Ambulant
Ihr Arzt empfiehlt Ihnen einen geeigneten anerkannten Kurort. Wenn Sie zu diesem oder alternativen Kurorten nähere Informationen haben möchten, berät Sie die IKK gerne. Haben Sie den Kurort ausgewählt, stellt die IKK für Sie einen Kurarztschein aus. Im Kurort angekommen – Termin und Unterkunft bestimmen Sie selbst – gehen Sie zu einem Kurarzt, der für Sie einen Behandlungsplan aufstellt.
Stationär
Sind stationäre Vorsorgeleistungen erforderlich, wählt die IKK gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Vorsorgeeinrichtung aus und legt einen Termin für Sie fest. Die IKK übernimmt sämtliche Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10,- Euro pro Tag. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muss kein Eigenanteil gezahlt werden. Bis auf einen Eigenanteil von 10 % (mindestens 5,-, höchstens 10,- Euro je Fahrt) bezahlt die IKK auch die Fahrkosten.
Sowohl ambulante als auch stationäre Vorsorgeleistungen dauern in der Regel drei Wochen und können grundsätzlich nach vier Jahren, ambulante nach drei Jahren, wiederholt werden. Wenn es medizinisch notwendig ist, können Sie auch länger behandelt werden oder schon vor Ablauf der drei bzw. vier Jahre eine weitere Maßnahme in Anspruch nehmen. Stationäre Vorsorgemaßnahmen für Kinder bis 14 Jahre dauern in der Regel vier bis sechs Wochen.
Rehabilitation
Rehabilitationsleistungen können nötig sein, wenn zum Beispiel bereits ein Herz- und Kreislaufleiden, eine Stoffwechselerkrankung, eine chronische Erkrankung der Haut oder der Atemwege oder eine Erkrankung des Bewegungsapparates vorliegt. Sie sollen verhindern, dass eine Krankheit sich verschlimmert. Auch hier bietet Ihnen die IKK je nach Bedarf ambulante oder stationäre Maßnahmen. Sowohl bei den ambulanten als auch bei den stationären Maßnahmen übernimmt die IKK die vollen Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10,- Euro pro Tag. Ambulante Rehabilitationsleistungen erstrecken sich in der Regel über bis zu 20 Behandlungstage in Wohnortnähe, stationäre Rehabilitationsleistungen dauern bis zu drei Wochen. Sie können grundsätzlich erst nach vier Jahren wieder in Anspruch genommen werden. Wenn es medizinisch notwendig ist, sind jedoch auch längere Kuren und häufigere Wiederholungen möglich. Rehabilitationsleistungen, die zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit notwendig sind, werden vorrangig von den Rentenversicherungsträgern erbracht. Ihre IKK berät Sie darüber und hilft Ihnen bei der Antragstellung.
Anschluss-Rehabilitation
Nach schweren Erkrankungen, wie zum Beispiel Herzinfarkt oder Schlaganfall oder auch einem komplizierten Knochenbruch, bietet die IKK unmittelbar im Anschluss an die akute Behandlung (zum Beispiel Krankenhausbehandlung oder ambulante Operation) Rehabilitationsleistungen an, damit Ihre Gesundheit möglichst vollständig und frühzeitig wieder hergestellt wird. Dabei zahlen Sie wie bei der Krankenhausbehandlung einen Eigenanteil von 10,- Euro pro Tag für insgesamt 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Zahlungen, die bereits an das Krankenhaus geleistet wurden, werden angerechnet. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre entfallen die Zuzahlungen ganz.




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