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Krankenhausbehandlung

Schwerwiegende Erkrankungen oder die Genesung nach einem Unfall sind häufig mit einem Krankenhausaufenthalt und längeren Ausfallzeiten am Arbeitsplatz verbunden. Auch hier springt die IKK Südwest mit einer Kostenübernahme ein.

Müssen Sie ins Krankenhaus, übernimmt die IKK die Kosten für die Behandlung und die Pflege.

Inhalt

Im Krankenhaus

Die IKK übernimmt die Kosten für die Behandlung und die Pflege im Krankenhaus. Und zwar so oft und so lange, wie es nötig ist. In Ihrem Interesse sorgt die IKK dafür, dass Sie genau die – und nur die – Behandlung erhalten, die Sie brauchen. Dafür hat die IKK ein spezielles Krankenhaus-Fallmanagement entwickelt.


Auswahl des Krankenhauses

Kommt Ihr Arzt zu dem Schluss, dass eine Krankenhausbehandlung, zum Beispiel für eine Operation oder für eine Einstellung auf bestimmte Medikamente, erforderlich ist, füllt er für Sie ein Einweisungsformular aus. Der Arzt berät Sie auch bei der Auswahl des geeigneten Krankenhauses.

Im Krankenhaus legen Sie dann die Einweisung und Ihre Krankenversichertenkarte vor, damit die Abrechnung direkt zwischen der Klinik und der IKK erfolgen kann.

Ihr Anspruch auf die Art der Unterbringung richtet sich nach dem Standard des jeweiligen Krankenhauses: Verfügt eine Klinik nur über Ein- oder Zweibettzimmer, darf sie für die Unterbringung im Zweibettzimmer keine gesonderten Zuschläge von Ihnen fordern.

Zuzahlungen

Bei einer Krankenhausbehandlung müssen Sie pro Tag einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10,- Euro leisten. Jedoch nur für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger oder müssen Sie mehrmals innerhalb eines Jahres ins Krankenhaus, entfällt die Zuzahlung ab dem 29. Tag. Den Eigenanteil rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihnen ab. Lassen Sie sich Ihren Eigenanteil auf jeden Fall quittieren. Auch die Zuzahlung im Krankenhaus wird auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen angerechnet.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren muss im Krankenhaus gar nichts zugezahlt werden. Auch wenn der 18. Geburtstag in die Zeit eines Krankenhausaufenthalts fällt, wird für die anschließenden Behandlungstage keine Zuzahlung erhoben.

Mitaufnahme von Angehörigen

Für Kinder ist ein Krankenhausaufenthalt eine große seelische Belastung. In bestimmten Fällen kann deshalb ein Elternteil mit in die Klinik aufgenommen werden, ohne dass der Familie dadurch Kosten entstehen. Voraussetzung ist, dass der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Bei Bedarf können auch die Mitarbeiter der IKK vor Ort die Mitaufnahme von Mutter oder Vater mit dem Krankenhaus klären.

Müssen Sie wirklich ins Krankenhaus?

Ein Klinikaufenthalt ist immer unangenehm: Sie werden aus Ihrer gewohnten Umgebung gerissen und von Ihrer Familie getrennt. Erholung, zum Beispiel von einer Operation, kann unter Umständen zu Hause besser gelingen. Für viele Behandlungen ist ein Krankenhausaufenthalt auch gar nicht nötig, sie können genau so gut ambulant erfolgen.

Deshalb setzt sich die IKK für eine Förderung des ambulanten Operierens ein. Viele kleinere Operationen, zum Beispiel an Händen und Füßen oder die Beseitigung von Krampfadern, können in einer Arztpraxis oder ambulant im Krankenhaus durchgeführt werden. Der Patient kann dann schon einige Stunden später nach Hause und sich im eigenen Bett von dem Eingriff erholen.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit einem Klinik-Aufenthalt? Oder zum Thema ambulante Operationen? Ausführlich und persönlich berät Sie gerne Ihre IKK vor Ort.

Damit Sie früher nach Hause können

Wer liegt schon gerne länger im Krankenhaus als nötig? Wenn Sie nach einer Operation noch ärztlich behandelt werden müssen und nicht so fit sind, dass Sie sich alleine zu Hause versorgen können, müssen Sie nicht unbedingt in der Klinik bleiben. In solchen Situationen sorgt die IKK für die nötige Pflege zu Hause. Die Pflege übernimmt ein Pflegedienst.

Die häusliche Krankenpflege ist in diesen Fällen eine kurzzeitige Pflege für maximal vier Wochen je Krankheitsfall. In Ausnahmefällen kann die Zeit auch verlängert werden.

Ihr behandelnder Arzt verordnet häusliche Krankenpflege, wenn sie medizinisch notwendig ist. Aus diesen Gründen können Sie die häusliche Krankenpflege beanspruchen:

  • Anstelle eines Krankenhausaufenthalts oder um ihn zu verkürzen.
  • Durch die häusliche Krankenpflege wird das Ziel der ärztlichen Behandlung sichergestellt, zum Beispiel indem bei einem Diabetiker durch Insulinspritzen der Blutzuckerspiegel konstant gehalten wird.

Der Arzt berücksichtigt bei seiner Entscheidung, was der Patient selbst oder in seinem Haushalt lebende Angehörige leisten können.

Den passenden Pflegedienst suchen Sie sich als IKK-Versicherter selbst aus. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Pflegediensten, mit denen die IKK Verträge abgeschlossen hat. Oft empfiehlt der Arzt Pflegedienste, mit denen er häufiger zusammen arbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat. Bei Ihrer IKK bekommen Sie weitere Informationen.

Die IKK übernimmt die Kosten für die häusliche Krankenpflege. Sie brauchen nur einen Eigenanteil von 10 % der Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zzgl. 10,- Euro je Rezept zu tragen. Die Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen angerechnet.