Krankengeld
Schwerwiegende Erkrankungen oder die Genesung nach einem Unfall sind häufig mit einem Krankenhausaufenthalt und längeren Ausfallzeiten am Arbeitsplatz verbunden. Auch hier springt die IKK Südwest mit einer Kostenübernahme ein.
Wenn bei einer langen Krankheit die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausläuft, zahlt die IKK Krankengeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Klinikaufenthalt nötig ist oder nicht.
Krankengeld
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig werden, d. h., wenn Ihr Arzt Sie krank schreibt, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt in voller Höhe weiterzahlen. Diese sogenannte Entgeltfortzahlung ist jedoch auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt. Wenn Sie länger krank sind oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, zahlt Ihnen die IKK Krankengeld.
Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag, er liegt in 2012 bei 89,25 Euro pro Tag. Vom Krankengeld sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Wie beantragen Sie Krankengeld?
Ist der Zeitraum von sechs Wochen für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen, sendet Ihnen die IKK automatisch einen sogenannten Auszahlschein zu. Ihr Arzt bescheinigt darin Ihre weitere Arbeitsunfähigkeit. Der Auszahlschein muss bei der IKK eingereicht werden. Dann zahlt Ihnen die IKK das Krankengeld.




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