Häusliche Krankenpflege

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Damit Sie früher nach Hause können

Nicht immer ist zum Beispiel nach einem Unfall eine Krankenhausbehandlung zwingend. Für die nötige Pflege zu Hause sorgt die häusliche Krankenpflege.

Wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird, kann der behandelnde Arzt häusliche Krankenpflege verordnen. Die Pflege übernimmt ein Pflegedienst. Häusliche Krankenpflege ist gedacht

  • als kurzzeitige Pflege,
  • für maximal vier Wochen je Krankheitsfall.
  • Über die gesetzliche Leistung hinaus übernimmt die IKK Südwest die Kosten für häusliche Krankenpflege für die Dauer der Notwendigkeit, längstens für acht Wochen je Krankheitsfall.

In Ausnahmefällen kann die Zeit verlängert werden, sofern der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Fall positiv begutachtet.

Auch die ständig pflegebedürftige Martha R. (79) bekommt regelmäßig Besuch von einer Pflegerin. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt bei ihr die IKK-Pflegekasse. Sie ist Diabetikerin und fast blind. Deshalb spritzt ihr normalerweise die Tochter täglich das lebenswichtige Insulin. Die musste jedoch beruflich vier Wochen ins Ausland. In dieser Zeit sorgt ein Pflegedienst für die Insulingabe. Die Kosten dafür übernimmt die IKK Südwest. Eine solche Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege und dient dazu, die ärztliche Behandlung sicherzustellen, in diesem Fall, den Blutzuckerspiegel zu senken.

Das gehört zur häuslichen Krankenpflege

Der behandelnde Arzt verordnet häusliche Krankenpflege, wenn sie medizinisch notwendig ist und dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann oder das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert wird. Der Arzt berücksichtigt dabei, was der Patient oder in seinem Haushalt lebende Angehörige selbst leisten können. Drei Pflegebereiche werden einzeln oder gemeinsam als häusliche Krankenpflege verordnet:

  • Behandlungspflege: Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die an Pflegekräfte delegiert werden können. Dazu gehören zum Beispiel Blutdruck- und Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Wund- und Drainagenversorgung oder Verbandwechsel.
  • Grundpflege: Grundverrichtungen des täglichen Lebens, zum Beispiel Waschen oder Duschen, Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Dazu zählen unter anderem Einkaufen, Geschirr spülen, Bettwäsche wechseln und Kochen.

Den passenden Pflegedienst können sich IKK-Versicherte selber aussuchen. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Pflegediensten, mit denen die IKK Verträge abgeschlossen hat.

Weitere Information erhalten Sie über unsere kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.