Haushaltshilfe
Wenn Sie krank sind und Ihr Kind gesund, sorgen wir für Entlastung. Wir übernehmen nicht nur die Kosten für die ärztliche Behandlung, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Voraussetzung ist, dass der oder die Versicherte den eigenen Haushalt wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine 12 Jahre alt ist oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Haushaltshilfe auch neben ambulanter ärztlicher Behandlung für maximal 150 Einsatzstunden erbracht werden, wenn dem Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sprechen Sie uns an.
Der Eigenanteil beträgt 10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5,- Euro und höchstens 10,- Euro pro Tag.
Wichtig: Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung eine Haushaltshilfe benötigen, so müssen Sie diese vorher beantragen.




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