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Haushaltshilfe

Wenn Sie krank sind und Ihr Kind gesund, sorgen wir für Entlastung. Wir übernehmen nicht nur die Kosten für die ärztliche Behandlung, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Voraussetzung ist, dass der oder die Versicherte den eigenen Haushalt wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Damit bieten wir Ihnen eine Mehrleistung, die über die gesetzlich festgelegte Leitung hinausgeht, die nur Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr berücksichtigt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Haushaltshilfe auch neben ambulanter ärztlicher Behandlung für maximal 150 Einsatzstunden erbracht werden, wenn dem Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sprechen Sie uns an.

Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5,- Euro und höchstens 10,- Euro pro Tag.

Wichtig: Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung eine Haushaltshilfe benötigen, so müssen Sie diese vorher beantragen.