Gesundheitsvorsorge und Früherkennung
Von der Untersuchung eines Neugeborenen am ersten Lebenstag bis zur Jugendgesundheitsuntersuchung übernehmen wir die Kosten der regelmäßigen Vorsorge.
Für Frauen ab 20 Jahren und Männer ab 45 Jahren bezahlen wir die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung und für alle ab „35″ den Gesundheits Check-up im zweijährigen Rhythmus.
Des Weiteren tragen wir für Sie die Kosten der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung einmal im Kalenderjahr. Versicherte von sechs bis zu 17 Jahren erhalten diese Vorsorgeuntersuchung einmal im Kalenderhalbjahr und können die Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne beanspruchen.
Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen bezahlen wir in voller Höhe. Als eine über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehende Zusatzleistung erstatten wir die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Reiseschutzimpfungen in Höhe der vorgelegten Rechnungen. Im Zusammenhang mit diesen Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen entfällt die Praxisgebühr.
Inhalt
- Kindergesundheitsuntersuchungen
- Jugendgesundheitsuntersuchungen
- Gesundheitsuntersuchungen
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
Kindergesundheitsuntersuchungen
Wie gesund und vital ein Kind einmal wird, entscheidet sich wesentlich in den ersten Lebensjahren. Je früher eine Störung oder Erkrankung erkannt wird, desto besser sind die Therapiemöglichkeiten und desto größer ist die Chance, Spätfolgen zu vermeiden. Deshalb bietet die IKK Südwest ein umfassendes Vorsorgepaket. In den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U1 bis U9) überprüft der Kinderarzt, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt. Wenn er dabei Auffälligkeiten feststellt, wird er weitere Untersuchungen und gegebenfalls auch eine entsprechende Therapie veranlassen. Zu diesen Terminen kann Ihr Kind auch alle notwendigen Impfungen (zum Beispiel gegen Tetanus, Diphtherie und Polio) erhalten. Die Kosten für die Untersuchungen übernimmt die IKK Südwest. Legen Sie einfach beim Kinderarzt die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes vor.
Die IKK Südwest übernimmt über den gesetzlichen Leistungsumfang hinaus auch die Kindergesundheitsuntersuchungen U10 und U11 in voller Höhe. In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland erfolgt die Abrechnung direkt über die IKK Card. In den anderen Bundesländern erstatten wir nach Einreichung der Rechnung die Kosten für diese Untersuchungen in voller Höhe.
Einen Überblick zu den Untersuchungen erhalten Sie hier.
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Jugendgesundheitsuntersuchungen
In Ergänzung zu den Kindergesundheitsuntersuchungen soll bei der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 zwischen 12 und 14 Jahren die Gelegenheit zur Früherkennung von Krankheiten genutzt werden, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung beeinträchtigen. Die genauen Inhalte sind in der Richtlinie zu der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen niedergelegt.
Darüber hinaus übernimmt die IKK Südwest für ihre Versicherten über den gesetzlichen Leistungsumfang hinaus auch die Jugendgesundheitsuntersuchung J2 in voller Höhe. In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland erfolgt die Abrechnung direkt über die IKK Card. In den anderen Bundesländern erstatten wir nach Einreichung der Rechnung die Kosten für diese Untersuchung in voller Höhe.
Gesundheitsuntersuchungen
In den Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien sind Leistungen aufgeführt, die Versicherte ab 35 jedes zweite Jahr in Anspruch nehmen können. Die Gesundheitsuntersuchung dient insbesondere der frühzeitigen Erkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie des Diabetes mellitus. Diese Untersuchung soll nach Möglichkeit zusammen mit der Krebsfrüherkennungsuntersuchung angeboten werden.
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
Diesem Problem widmen sich die Krebsfrüherkennungsrichtlinien: In den Krebsfrüherkennungsrichtlinien sind Leistungen aufgeführt, die Frauen ab 20 und Männer ab 45 zur Früherkennung von bestimmten Krebserkrankungen in Anspruch nehmen können.
Frauen haben ab 20 ein Anrecht auf die Früherkennungsuntersuchung von Krebserkrankungen des Genitals, zusätzlich ab 30 auf die Früherkennungsuntersuchung von Brustkrebs, ab 35 Jahren Anspruch auf Maßnahmen zur Früherkennung von Hautkrebs sowie ab 50 auf die Früherkennung von kolorektalen Karzinomen. Männer haben ab 45 ein Anrecht auf Früherkennungsuntersuchung hinsichtlich Prostatakrebs und Krebserkrankungen des äußeren Genitals, der Haut ab dem Alter von 35 Jahren und ab 50 auf Früherkennungsuntersuchung von kolorektalen Karzinomen. Die entsprechenden ärztlichen Maßnahmen werden ebenso wie Anforderungen hinsichtlich der Dokumentation in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen spezifiziert. Über die Gesetzesleistung hinaus übernimmt die IKK Südwest für ihre Versicherten schon ab 19 Jahren einmal jährlich die Kosten einer Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening).




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