Fahrkosten
Wir übernehmen die Kosten für Fahrten einschließlich der Krankentransporte zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit, sofern sie im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Wir übernehmen die Fahrkosten
- bei stationärer Krankenhausbehandlung,
- bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
- bei Verlegungsfahrten in ein anderes Krankenhaus nur dann, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist oder wenn mit unserer Einwilligung die Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus erfolgt,
- bei Fahrten die aus medizinischen Gründen nur mit einem Krankenwagen erfolgen können,
- ggf. für Fahrten zur Dialysebehandlung oder zur Strahlen- und Chemotherapie,
- zur vor- und nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist.
Die Fahrkosten von Versicherten zu einer ambulanten Behandlung können nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen von uns übernommen werden. Die Verordnung für die jeweilige Fahrt soll der Arzt vor der Beförderung ausstellen. Versicherte haben eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5,- Euro und höchstens 10,- Euro je einfacher Fahrt zu tragen. Die Zuzahlung entfällt bei einer medizinisch notwendigen Verlegungsfahrt in ein anderes Krankenhaus.
Die Kosten für einen Krankentransport im Ausland oder für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Wir empfehlen daher für einen Auslandsaufenthalt den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, die wir über unseren Kooperationspartner SIGNAL IDUNA anbieten.




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