Ärztliche Behandlung

Wenn Sie krank sind oder Beschwerden haben, ist die IKK Südwest für Sie da! Wir übernehmen die Kosten für Ihre Behandlung.

Sie haben sich einen Virus eingefangen? Sie haben Zahnschmerzen? Sie leiden an chronischen Beschwerden, wie Migräne oder einer Allergie? Lesen Sie hier, welche Ansprüche Sie beim Arzt oder Zahnarzt haben.

Über die Behandlung hinaus bietet Ihnen die IKK eine Reihe von Früherkennungsuntersuchungen.

Bei schwerwiegenden seelischen Problemen übernimmt die IKK auch die Kosten für eine Psychotherapie.

Inhalt

Ärztliche Behandlung

Die IKK übernimmt die Kosten für Ihre Arztbesuche

Ganz gleich, welche Beschwerden Sie haben und wie lange die Behandlung dauert. Das gilt auch für alle mitversicherten Familienangehörigen, d. h. für Ihre Kinder und Ihren nicht-berufstätigen Ehepartner. Sie zahlen lediglich eine Praxisgebühr von 10,- Euro, wenn Sie das erste Mal in einem Quartal den Arzt aufsuchen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Praxisgebühr.

Freie Arztwahl

Ihren Arzt oder Ihre Ärztin können Sie frei wählen. Einzige Voraussetzung: Der Mediziner muss ein Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen sein. Dies ist bei der Mehrheit der niedergelassenen Ärzte der Fall. Legen Sie in der Arztpraxis einfach Ihre Krankenversichertenkarte vor. Ihr Arzt rechnet dann die Kosten für Ihre Behandlung mit der IKK ab. Sie müssen sich weder um die Abwicklung kümmern noch Geld vorstrecken (lediglich die 10,- Euro Praxisgebühr müssen Sie direkt begleichen). Es sei denn, Sie haben sich generell für eine Kostenerstattung entschieden.

Hausarzt oder Facharzt?

Sie können sich an Ihren Hausarzt oder auch direkt an einen Facharzt (zum Beispiel Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Hautarzt oder Orthopäde) wenden. Ohne Überweisung wird beim Facharztbesuch allerdings die Praxisgebühr von 10,- Euro fällig. Die IKK empfiehlt Ihnen, zunächst den Hausarzt aufzusuchen. Er ist der Arzt Ihres Vertrauens, er kennt Sie und Ihre gesundheitliche Vorgeschichte. Er kann am besten einschätzen, welches Diagnoseverfahren und welche Therapie für Sie geeignet sind.

Wenn ein Spezialist hinzugezogen werden muss, überweist Ihr Hausarzt Sie an diesen. Anschließend erhält Ihr Hausarzt die Befunde und Berichte des Facharztes. Er bewahrt sie auf und kann auf dieser Grundlage Ihre weitere Behandlung koordinieren. So können auch für Sie lästige Doppeluntersuchungen und unnötige Behandlungen vermieden werden.

Die IKK sichert die Behandlungsqualität

Die IKK übernimmt nicht nur die Kosten für medizinische Leistungen, sie vertritt auch Ihre Interessen als Patient: Die Qualität der medizinischen Versorgung wird ständig überprüft und neuesten wissenschaftlichen Standards angepasst.

Früherkennung

Werden Symptome und Warnsignale frühzeitig erkannt, können viele Krankheiten erfolgreich behandelt oder sogar ganz verhindert werden. Wenn sie rechtzeitig festgestellt werden, verbessern sich die Chancen auf Heilung deutlich auch bei vielen Krebsarten. Deshalb bietet die IKK ihren Versicherten regelmäßig bestimmte Vorsorgeuntersuchungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Kosten dafür werden voll übernommen. Sie zahlen für Vorsorgeuntersuchungen auch keine Praxisgebühr von 10,- Euro. Legen Sie einfach beim Arzt Ihre Krankenversichertenkarte vor.

Krebsvorsorge

IKK-versicherte Frauen ab 20 Jahren und IKK-versicherte Männer ab 45 Jahren haben einmal pro Jahr Anspruch auf eine Krebs-Früherkennungs-Untersuchung. Frauen suchen dazu ihren Frauenarzt auf, Männer gehen zum praktischen Arzt, Internisten, Urologen oder Dermatologen.

Für Frauen: Der Frauenarzt untersucht die äußeren Geschlechtsorgane, den Muttermund und die Gebärmutter. Außerdem macht er einen sogenannten Abstrich. Die dabei gewonnenen Gewebeproben werden unter dem Mikroskop geprüft. Bei Frauen ab 30 tastet der Arzt zusätzlich Brust und Lymphknoten ab und gibt ihnen Hinweise zur Selbstuntersuchung. Frauen ab 50 haben außerdem Anspruch auf eine Untersuchung des Darms und einer Stuhlprobe.

Für Männer: Der Arzt untersucht die Lymphknoten, die Prostata, die äußeren Geschlechtsorgane und den Enddarm. Ab 50 wird bei Männern regelmäßig ein Test auf Blut im Stuhl durchgeführt.

Ab 55 können alle Versicherten anstelle des Stuhltests eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen. Die Darmspiegelung wird in zehnjährigem Abstand wiederholt. Ergeben sich im Einzelfall bestimmte Verdachtsmomente, wird sie auch früher wiederholt und ggf. durch weitere Untersuchungen ergänzt.

Mammographiescreening

In Deutschland wird derzeit ein flächendeckendes System zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen ab 50 aufgebaut: das sogenannte Mammographiescreening. Im Rahmen dieser Vorsorge-Reihenuntersuchung werden alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren regelmäßig alle zwei Jahre schriftlich zu einer Mammographie (Röntgenaufnahme der Brust) eingeladen, da die meisten Brustkrebserkrankungen ab 50 auftreten. Das Früherkennungsprogramm stellt hohe Qualitätsanforderungen, unter anderem:

  • Wird jede Mammographie von zwei besonders geschulten Ärzten beurteilt.
  • Muss jeder Arzt routinemäßig die Mammographien von mindestens 5.000 Frauen im Jahr beurteilen.
  • Wird ein eventueller Brustkrebsverdacht innerhalb des Programms abgeklärt. Alle beteiligten Ärzte besprechen die Ergebnisse und das weitere Vorgehen gemeinsam.
  • Dürfen nur besonders qualifizierte Einrichtungen dieses Programm durchführen.

Die Kosten für das Screening im Rahmen dieses Programms sowie für eventuell notwendige weitere Untersuchungen übernimmt die IKK. Sie brauchen zur Untersuchung nur Ihre Krankenversichertenkarte mitzubringen. Sollten Sie an dem Mammographie-Termin verhindert sein, können Sie mit der jeweils einladenden Stelle einen neuen Termin vereinbaren.

Gesundheits Check-up

Diese Vorsorgeuntersuchung dient dazu, Diabetes, Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems und der Nieren frühzeitig zu erkennen. Alle IKK-Versicherten ab 35 können diese Leistung alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Nutzen Sie das Angebot zur Gesundheitsvorsorge! Sofern diese Volkskrankheiten rechtzeitig diagnostiziert werden, reicht oft schon eine Umstellung der Lebensgewohnheiten aus, um sie in den Griff zu bekommen. Zum Check-up gehören ein eingehendes Gespräch, eine körperliche Untersuchung sowie ein Labortest einer Blut- und einer Urinprobe. Stellt der Arzt dabei Auffälligkeiten fest, leitet er weitergehende Untersuchungen ein.

Psychotherapie

Einschneidende Ereignisse können das Seelenleben gehörig durcheinander bringen: der Verlust des Arbeitsplatzes, die Trennung vom Partner oder der Ausbruch einer schweren Krankheit. Oft liegt die Ursache für seelische Beschwerden auch in der Kindheit.

Bei schweren psychischen Problemen kommt irgendwann ein Punkt, an dem Gespräche mit der Familie oder Freunden nicht mehr weiterhelfen. Dann sollten Sie eine professionelle Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die IKK trägt dafür, bis auf die Praxisgebühr, die Kosten.

Sie gehen zu einem Psychotherapeuten. Dort legen Sie nur Ihre Krankenversichertenkarte vor, darüber rechnet der Therapeut seine Kosten ab. Wenn Sie das erste Mal in einem Quartal den Psychotherapeuten aufsuchen, zahlen Sie ebenfalls 10,- Euro Praxisgebühr. Es sei denn, Ihr Arzt hat Sie dorthin überwiesen. Die Psychotherapiepraxis stellt Ihnen über die Gebühr eine Quittung aus. Diese gilt als Beleg dafür, dass Sie die 10,- Euro bereits bezahlt haben, wenn Sie im gleichen Quartal das erste Mal einen anderen Arzt aufsuchen. Denn der Psychotherapeut darf Sie nicht überweisen.

Vor Beginn der eigentlichen Therapie werden Sie mit dem Psychotherapeuten Probesitzungen vereinbaren (je nach Therapieform bis zu acht Stunden). Er stellt die Diagnose, begründet die Notwendigkeit der Therapie und beschreibt, wie er vorgehen wird und welchen Zeitraum er dafür vorsieht. Er erstellt ein Gutachten, das von einem unabhängigen Gutachter geprüft wird. Die IKK genehmigt die Therapie auf der Grundlage dieses Gutachtens. Bei sogenannten Kurzzeittherapien kann das Gutachterverfahren entfallen, wenn der Therapeut aufgrund seiner Erfahrung durch die Kassenärztliche Vereinigung davon befreit ist.

Welche Therapieform die richtige ist und wie viele Therapiestunden nötig sind, hängt von der Art des psychischen Problems ab. Eine einzelne Stunde dauert mindestens 50 Minuten.

Die anerkannten Therapieverfahren

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Therapieformen. Bei drei Verfahren ist wissenschaftlich erwiesen, dass sie zum Erfolg führen. Die IKK übernimmt dafür die Kosten.

  • Die analytische Psychotherapie ist langfristig angelegt. In ihr werden verborgene, unbewusste Konflikte aus der Kindheit aufgearbeitet, die sich in dem seelischen Problem äußern. Dem Patienten werden neue Gefühls- und Handlungsspielräume eröffnet, indem Verdrängtes bewusst gemacht, erneut durchlebt und zu neuen Erfahrungen verarbeitet wird. Sie eignet sich bei Neurosen, Depressionen und psychosomatischen Erkrankungen.
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie basiert auf der Psychoanalyse. Die Arbeit konzentriert sich allerdings auf akute Probleme. Die dahinter verborgenen Konflikte sollen erkannt und bewältigt werden.
  • In der Verhaltenstherapie wird unerwünschtes Verhalten in einem Lernprozess durch alternatives Verhalten ersetzt. Sie wird zum Beispiel bei Phobien und Angstreaktionen erfolgreich angewandt.