Arzneien und Verbandmittel

Wir übernehmen für Sie die Kosten in Höhe der Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneien und Verbandmittel, die Ihnen von Ihrem Arzt verordnet werden, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr.

Darüber hinaus bezahlen wir für versicherte Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres auch die vom Arzt verordneten, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel.

Bei allen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.

Inhalt

Medikamente

Die IKK Südwest bezahlt alle notwendigen, vom Arzt verordneten Medikamente. Nur rezeptfreie Arzneien zahlen Sie in der Regel selbst. Ausgenommen: Kinder bis 12 und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre. Welche Arzneimittel-Therapie medizinisch notwendig ist, entscheidet Ihr Arzt.

Arzneimittel-Richtlinien

Um eine optimale Behandlung sicherzustellen, entwickeln Ärzte, Krankenkassen und künftig auch Patientenvertreter regelmäßig gemeinsam Vorgaben für die Verordnung von Medikamenten, die so genannten Arzneimittel-Richtlinien. Darin ist festgelegt, bei welchen Krankheitsbildern welche Arzneimittel angewendet werden sollen und wann statt Medikamenten z. B. eine Diät oder ein Bewegungsprogramm bessere Erfolge bringen. An diese Richtlinien muss sich der Arzt bei seiner Verordnung halten, zu Ihrem Schutz.

Das Merkblatt “Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie” des Bundesministeriums für Gesundheit in Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband können Sie sich hier ansehen.

Generika (Nachahmerprodukte)

Seien Sie nicht beunruhigt, wenn Ihnen Ihr Arzt so genannte Nachahmerprodukte oder Generika verschreibt. Diese Medikamente enthalten den gleichen Wirkstoff wie das jeweilige Originalprodukt. Lediglich Hilfsstoffe, Form und Farbe können sich unterscheiden. Sollten Sie einen der Hilfsstoffe nicht vertragen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Die IKK macht sich dafür stark, dass Sie optimal und wirtschaftlich behandelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ausgaben für Arzneimittel begrenzt werden, ohne dass dies zu Lasten der gesundheitlichen Versorgung geht. Diesem Ziel dient beispielsweise der Einsatz von Generika.

Rezeptfreie Medikamente

Mit der Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für rezeptfreie Medikamente – so genannte OTC-Produkte – nicht mehr übernehmen dürfen. Es sei denn, das OTC-Produkt gehört bei einer schwerwiegenden Krankheit zum Therapiestandard. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Patienten und Krankenkassen hat dazu eine Liste mit Arzneimittel-Wirkstoffen erstellt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden dürfen. Allerdings ist die Verordnung nur bei bestimmten Krankheitsbildern möglich, z. B. Acetylsalicylsäure (ASS) nach Herzinfarkt oder Schlaganfall und Iodid bei Schilddrüsenerkrankungen. Auch anthroposophische und homöopathische Arzneimittel können gegen die in der Übersicht genannten Erkrankungen verordnet werden, sofern sie als Therapiestandard gelten. Die ausführliche Liste können Sie sich auf der Internetseite der G-BA herunterladen.

Zuzahlungen

Bei Arzneimitteln gelten gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen. Sie betragen für alle verordneten Arznei- und Verbandmittel 10 % des Preises, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro. Auf keinen Fall zahlen Sie mehr als das Mittel kostet. Überschreiten Sie mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Höchstgrenzen, können Sie sich von den restlichen Zuzahlungen befreien lassen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen geleistet werden.

Arzneimittel ohne Zuzahlung

Gesetzlich Krankenversicherte können bei bestimmten – besonders günstigen – Arzneimitteln bis zu 10 Euro pro Packung sparen. Hier bietet Ihnen die Arzneimitteldatenbank von Aponet.de eine einfache Suchfunktion, mit der Sie schnell herausfinden können, ob Ihr Medikament von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit ist. Wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Arzt Ihnen ein anderes Medikament mit dem gleichen Wirkstoff verschrieben hat. Das neue Produkt wirkt genauso gut und sicher, es ist nur preisgünstiger. Denn in Deutschland gibt es noch immer viele Arzneimittel, die gleich sind und gleich wirken, aber unterschiedliche Preise haben. Die ausführliche Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel finden Sie hier.

Zuzahlungen bei Arzneien und Verbandmittel

Verordnete Arznei- und Verbandmittel: 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, auf keinen Fall mehr als die Kosten des Mittels.