Leistungen vor der Geburt
Vorsorge ist das Wichtigste in der Schwangerschaft. Aus diesem Grund hat die IKK Südwest Ihnen im Folgenden einige Hinweise zur Vorsorge und zu den Geburtsvorbereitungskursen zusammengestellt.
Inhalt
- Vorsorge für die werdende Mutter
- Geburtsvorbereitungskurse für werdende Mütter und Väter
- Wichtige Hinweise zum Mutterschutz
- Mutterschutzfristen
- Kündigungsschutz
- Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
- So einfach erhalten Sie Ihr Mutterschaftsgeld
- Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld
- Ihr Versicherungsschutz
Vorsorge für die werdende Mutter
Bei der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung während der Schwangerschaft informiert der Frauenarzt über die bevorstehenden Veränderungen und Möglichkeiten. Er gibt außerdem Tipps und Hinweise für die Zeit der Schwangerschaft und der Geburt. Dadurch sollen Risiken frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Die Inhalte der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegt.
Die Untersuchungen werden im Mutterpass eingetragen. Diesen sollte die werdende Mutter immer bei sich tragen, damit bei Komplikationen schnell reagiert werden kann.
Geburtsvorbereitungskurse für werdende Mütter und Väter
Geburtsvorbereitungskurse sollen dazu dienen, Schwangere mit gezielten Informationen und Übungen auf die Geburt vorzubereiten. In diesen Kursen wird ein breites Spektrum an Basiswissen rund um die Geburt abgedeckt. Sie beinhalten meist Entspannungsübungen, verschiedene Atemtechniken, Anleitungen zur Partnermassage, Schwangerschaftsgymnastik und vieles mehr. Ein Geburtsvorbereitungskurs umfasst in der Regel 14 Stunden.
Häufig möchte der Partner im Kreißsaal mit dabei sein. Gerade dann ist es von Vorteil, wenn er ebenfalls an einem Geburtsvorbereitungskurs teilgenommen hat. Hier erfährt er genau, wie die Geburt abläuft und welche Möglichkeiten er hat, die werdende Mutter zu unterstützen.
Die IKK Südwest übernimmt als eine von wenigen Krankenkassen die Kosten des Geburtsvorbereitungskurses für die Partner der Schwangeren in Höhe von maximal 80,- Euro pro Kurs, sofern der Kurs von einer Hebamme geleitet wird. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass sowohl Sie als auch Ihr Partner bei der IKK Südwest versichert sind.
Haben Sie Fragen zum Thema Geburtsvorbereitung? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Über unsere kostenfreie IKK Gesundheits-Hotline 0800/0 119 000 erreichen Sie uns an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.
Wichtige Hinweise zum Mutterschutz
Die Aufgabe des Mutterschutzgesetzes besteht darin, die im Arbeitsverhältnis stehende Frau und das heranwachsende Kind zu schützen, insbesondere vor:
- Gefahren
- Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz
- Finanziellen Einbußen
- Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit danach
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen:
- Voll- und Teilzeitbeschäftigte
- Arbeitnehmerinnen in geringfügigen Beschäftigungen oder in Familienhaushalten
- Angestellte und Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst
- Auszubildende
Mutterschutzfristen
Diese Fristen ermöglichen Ihnen, sich vollkommen auf Ihr Kind einzustellen und sich zu erholen. Eine werdende Mutter darf grundsätzlich nicht in den letzten sechs Wochen vor der Geburt beschäftigt werden, es sei denn, sie erklärt sich dazu bereit. Diese Erklärung kann auch jederzeit widerrufen werden.
Der Beginn der Schutzfrist wird vom Arbeitgeber ermittelt. Notwendig ist ein Schreiben, in dem der Arzt oder eine Hebamme den voraussichtlichen Tag der Geburt angegeben hat.
Das Beschäftigungsverbot für die Zeit nach der Geburt beläuft sich auf acht Wochen. Für Mütter mit Früh- und Mehrlingsgeburten beträgt die Frist zwölf Wochen. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die zwölfwöchige Schutzfrist zusätzlich um den Zeitraum, der von der Mutter ggf. wegen der Frühgeburt von der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Kündigungsschutz
Es besteht keine Mitteilungspflicht, aber eine Schwangere sollte ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Termin der Entbindung mitteilen, sobald ihr dieser bekannt ist. Nur so kann der Arbeitgeber seine Pflichten bezüglich des Mutterschutzes erfüllen.
Die Kündigung einer Frau durch den Arbeitgeber während einer Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung zum Zeitpunkt der Kündigung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten dieser Frist ist wirkungslos, wenn die Frau einen von ihr nicht zu vertretenden Grund nachweisen kann und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Schwangerschaft muss bei Zugang der Kündigung bereits bestehen.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
Sofern Sie als Mitglied der IKK Südwest bei Beginn der Mutterschutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. in Heimarbeit beschäftigt sind oder wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde, bekommen Sie Mutterschaftsgeld. Dieses wird aus dem Entgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist errechnet. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13,- Euro von der Krankenkasse. Übersteigt das kalendertägliche Netto-Arbeitsentgelt den Betrag von 13,- Euro, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zwischen diesem Betrag und dem kalendertäglichen Netto-Arbeitsentgelt solange, wie das Arbeitsverhältnis besteht, längstens jedoch bis Ende der Mutterschutzfrist.
Frauen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld über die gesetzliche Krankenkasse, sondern über das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Tel.: 02 28/6 19-1888.
Die Staatsangehörigkeit und der Familienstand spielen keine Rolle. Entscheidend ist der Arbeitsort, der in Deutschland liegen muss.
So einfach erhalten Sie Ihr Mutterschaftsgeld
Vor der Geburt
Reichen Sie die Bescheinigung Ihres Arztes über den voraussichtlichen Tag der Entbindung ausgefüllt bei der IKK Südwest ein. Erledigen Sie dies schon vor der Geburt, so ist sichergestellt, dass Sie das Mutterschaftsgeld für alle Tage der Schutzfrist erhalten, selbst wenn die Geburt später als errechnet erfolgt. Die Bescheinigung wird Ihnen von Ihrem Frauenarzt sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin (also eine Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist) ausgestellt.
Vorschuss
Wenn Sie uns die Bescheinigung Ihres Arztes eingereicht haben, fordern wir von Ihrem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes an. Sobald uns diese vorliegt, überweisen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die sechs Wochen vor der Geburt. Insgesamt sind dies 546,- Euro, d. h. 13,- Euro pro Kalendertag. Die Differenz zu Ihrem Nettolohn wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber überwiesen.
Selbstständige, Künstlerinnen und Publizistinnen geben der IKK Südwest außerdem an, ob sie in der Schutzfrist weitere Einnahmen haben. Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, wird die IKK Südwest von der Agentur für Arbeit über die Leistungen, die Sie beziehen, informiert. Auf dieser Basis wird dann der Vorschuss berechnet.
Nach der Geburt
Ihr Standesamt stellt Ihnen für Ihr Kind nach der Geburt eine Geburtsurkunde aus, in manchen Bundesländern eine entsprechende Geburtsbescheinigung.
Bitte senden Sie der IKK Südwest nach der Geburt die Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse schnellstmöglich zu.
Hatten Sie eine Frühgeburt, so reichen Sie uns bitte mit der Geburtsurkunde die kostenfreie ärztliche Bescheinigung darüber mit ein.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten haben Sie Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschaftsgeld anstatt von acht Wochen.
Sobald die Unterlagen eingehen, wird das Mutterschaftsgeld überwiesen. Außerdem erhalten Sie eine Bescheinigung über die Dauer sowie die Höhe des von uns gezahlten Mutterschaftsgeldes. Diese benötigen Sie zur Beantragung von Elterngeld.
Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld
Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung und für den Entbindungstag selbst können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange Sie beitragspflichtiges Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis oder Arbeitseinkommen aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit erhalten.
Ihr Versicherungsschutz
Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleibt Ihr Versicherungsschutz bei der IKK Südwest erhalten.
Für die Dauer des Bezuges von Elterngeld und während der Elternzeit bleiben Sie weiterhin beitragsfrei bei der IKK Südwest versichert. Bitte reichen Sie uns hierfür eine Kopie der Bescheinigung über den Bezug von Elterngeld bzw. einen Nachweis über die mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Elternzeit ein.
Haben Sie Fragen? Über unsere kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 erreichen Sie uns an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.
Auf den Seiten von www.babyburg.de stehen Ihnen weitere Informationen zu Schwangerschaft, Geburt und Schwangerschaftsbeschwerden zur Verfügung.




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