Kinderkrankengeld
Die IKK Südwest zahlt ihren Mitgliedern Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Und zwar dann, wenn Mutter oder Vater wegen der Versorgung des Kindes nicht arbeiten können und keine andere, dem Haushalt angehörende Person das Kind versorgen kann.
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes wird für jedes gesetzlich versicherte Kind für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr (für Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage) gezahlt. Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Der Anspruch auf Krankengeld ruht bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Für die Beantragung des Kindergeldes benötigen wir eine Bescheinigung des Arztes, mit der die Erkrankung des Kindes bestätigt wird und die auf der Rückseite vollständig auszufüllen ist. Gleichzeitig senden wir Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung, in die er die für die Berechnung des Krankengeldes notwendigen Angaben einträgt.




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