Zuzahlungen 2010

Leistungen
Zuzahlungen
Praxisgebühr 10,00 Euro pro Quartal bei der ersten Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten
Arznei-/Verbandmittel 10 % der Kosten
mindestens 5,00 Euro
höchstens 10,00 Euro
jedoch maximal in Höhe der entstandenen Kosten
Arzneimittel ohne Zuzahlung Seit dem 01.07.2007 sind einige besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung befreit. Die Liste steht Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung.(Hinweis: Um diesen Service nutzen zu können, benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollten Sie diesen noch nicht installiert haben, können Sie ihn hier herunterladen.)
Fahrkosten zur stationären Krankenhausbehandlung 10 % der Kosten
mindestens 5,00 Euro
höchstens 10,00 Euro
jedoch maximal in Höhe der entstandenen Kosten
Fahrkosten je einfache Fahrt mit dem Kranken- oder Rettungswagen 10 % der Kosten
mindestens 5,00 Euro
höchstens 10,00 Euro
jedoch maximal in Höhe der entstandenen Kosten
Fahrkosten je einfache Fahrt zur ambulanten Behandlung, wenn dadurch eine stationäre Behandlung erspart oder abgekürzt wird 10 % der Kosten
mindestens 5,00 Euro
höchstens 10,00 Euro
jedoch maximal in Höhe der entstandenen Kosten
Krankenhausbehandlung, täglich (für max. 28 Tage im Kalenderjahr) 10,00 Euro
Stationäre Kuren, täglich 10,00 Euro
Haushaltshilfe 10 % der Kosten
mindestens 5,00 Euro
höchstens 10,00 Euro je Einsatztag
Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Einlagen) 10 % der Kosten
mindestens 5,00 Euro
höchstens 10,00 Euro
Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen) 10 % der Kosten
zzgl. 10,00 Euro je Verordnung
Häusliche Krankenpflege 10,00 Euro je Verordnung
10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Zahnersatz Informationen zum Zahnersatz finden Sie hier

Teilweise Befreiung mit Nachweis

Die Höhe der Zuzahlungen, die Versicherte leisten müssen, sind begrenzt: In einem Jahr auf 2 % der Bruttoeinnahmen. Alle gesetzlichen Zuzahlungen z. B. für Praxisgebühren, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie die Aufwendungen für Fahr- und Transportkosten werden erstattet, soweit sie 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt übersteigen. Bei Familien vermindern Abschläge für Angehörige das Bruttoeinkommen und damit die Belastungen. Dazu empfiehlt die IKK, sich alle entsprechenden Ausgaben in einem speziellen Heft (Erstattungsheft für Zuzahlungen, erhältlich in allen IKK-Geschäftsstellen) bestätigen zu lassen und jährlich bei der Krankenkasse vorzulegen.

Befreiungsmöglichkeiten für chronisch Kranke

Für chronisch kranke Menschen gilt die besondere Belastungsgrenze. Anders als bei der bisherigen “Chronikerregelung” gibt es aber keine vollständige Befreiung mehr, wenn in einem Jahr Zuzahlungen von mindestens 1 % geleistet wurden. Die 1%-Belastungsgrenze gilt vielmehr für jedes Jahr neu. Außerdem greift diese Regelung nur noch bei schwerwiegenden Krankheiten. Der Nachweis ist nach Ablauf eines jeden Jahres gegenüber der Krankenkasse zu erbringen.

Stand: 01.01.2010. Rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung.