Zuzahlungen 2010
Leistungen |
Zuzahlungen |
| Praxisgebühr | 10,00 Euro pro Quartal bei der ersten Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten |
| Arznei-/Verbandmittel | 10 % der Kosten mindestens 5,00 Euro höchstens 10,00 Euro jedoch maximal in Höhe der entstandenen Kosten |
| Arzneimittel ohne Zuzahlung | Seit dem 01.07.2007 sind einige besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung befreit. Die Liste steht Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung.(Hinweis: Um diesen Service nutzen zu können, benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollten Sie diesen noch nicht installiert haben, können Sie ihn hier herunterladen.) |
| Fahrkosten zur stationären Krankenhausbehandlung | 10 % der Kosten mindestens 5,00 Euro höchstens 10,00 Euro jedoch maximal in Höhe der entstandenen Kosten |
| Fahrkosten je einfache Fahrt mit dem Kranken- oder Rettungswagen | 10 % der Kosten mindestens 5,00 Euro höchstens 10,00 Euro jedoch maximal in Höhe der entstandenen Kosten |
| Fahrkosten je einfache Fahrt zur ambulanten Behandlung, wenn dadurch eine stationäre Behandlung erspart oder abgekürzt wird | 10 % der Kosten mindestens 5,00 Euro höchstens 10,00 Euro jedoch maximal in Höhe der entstandenen Kosten |
| Krankenhausbehandlung, täglich (für max. 28 Tage im Kalenderjahr) | 10,00 Euro |
| Stationäre Kuren, täglich | 10,00 Euro |
| Haushaltshilfe | 10 % der Kosten mindestens 5,00 Euro höchstens 10,00 Euro je Einsatztag |
| Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Einlagen) | 10 % der Kosten mindestens 5,00 Euro höchstens 10,00 Euro |
| Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen) | 10 % der Kosten zzgl. 10,00 Euro je Verordnung |
| Häusliche Krankenpflege | 10,00 Euro je Verordnung 10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr |
| Zahnersatz | Informationen zum Zahnersatz finden Sie hier |
Teilweise Befreiung mit Nachweis
Die Höhe der Zuzahlungen, die Versicherte leisten müssen, sind begrenzt: In einem Jahr auf 2 % der Bruttoeinnahmen. Alle gesetzlichen Zuzahlungen z. B. für Praxisgebühren, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie die Aufwendungen für Fahr- und Transportkosten werden erstattet, soweit sie 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt übersteigen. Bei Familien vermindern Abschläge für Angehörige das Bruttoeinkommen und damit die Belastungen. Dazu empfiehlt die IKK, sich alle entsprechenden Ausgaben in einem speziellen Heft (Erstattungsheft für Zuzahlungen, erhältlich in allen IKK-Geschäftsstellen) bestätigen zu lassen und jährlich bei der Krankenkasse vorzulegen.
Befreiungsmöglichkeiten für chronisch Kranke
Für chronisch kranke Menschen gilt die besondere Belastungsgrenze. Anders als bei der bisherigen “Chronikerregelung” gibt es aber keine vollständige Befreiung mehr, wenn in einem Jahr Zuzahlungen von mindestens 1 % geleistet wurden. Die 1%-Belastungsgrenze gilt vielmehr für jedes Jahr neu. Außerdem greift diese Regelung nur noch bei schwerwiegenden Krankheiten. Der Nachweis ist nach Ablauf eines jeden Jahres gegenüber der Krankenkasse zu erbringen.
Stand: 01.01.2010. Rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung.




Drucken
Zum Seitenanfang