Rechengrößen 2009

Versicherungspflichtgrenze

Obergrenze, bis zu der Arbeiter und Angestellte versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Jahr
Krankenversicherung (Allgemein) 48.600,00 Euro
Krankenversicherung (Bestandsfälle) 44.100,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

Obergrenze, bis zu der Arbeiter und Angestellte beitragspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind.
Jahr

64.800,00 Euro

 
Monat

5.400,00 Euro

 
Tag

180,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

Obergrenze, bis zu der Arbeiter und Angestellte beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung sind.
Jahr

44.100,00 Euro

 
Monat

3.675,00 Euro

 
Tag

122,50 Euro

Geringfügigkeitsgrenze für Versicherte

Es besteht Versicherungsfreiheit, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig den genannten Betrag nicht übersteigt.
Monat

400,00 Euro

Geringverdienergrenze (nur für Auszubildende)

Übersteigt die Ausbildungsvergütung nicht den genannten Betrag, so trägt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein.
Monat

325,00 Euro

Freiwillige Versicherung

Bemessungsgrundlage, von der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden
Monat
Mindestbemessungsgrundlage – Allgemein 840,00 Euro
Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer 1.260,00 Euro
Mindestbemessungsgrundlage – Hauptberufl. Selbstständige 1.890,00 Euro
Regelbemessungsgrundlage – Hauptberufl. Selbstständige 3.675,00 Euro

Versicherung für Studenten

Beitrag für versicherungspflichtige Studenten
Monat
Krankenversicherung ab 01.07.2009 53,40 Euro
Pflegeversicherung 9,98 Euro
Pflegeversicherung bei Kinderlosigkeit 11,26 Euro

Bezugsgröße Kranken- und Pflegeversicherung

Die Bezugsgröße ist in der Krankenversicherung z. B. bei der Ermittlung von Zuzahlungsbefreiungen bei Zahnersatz und bei der Ermittlung der Belastungsgrenze von Bedeutung.
Jahr

30.240,00 Euro

 
Monat

2.520,00 Euro

Stand: 01.07.2009. Rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung.