Ausgleichsverfahren

Seit Anfang 2006 gelten bei den Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und für den Mutterschutz (U2) verschiedene Neuregelungen.

Ein entsprechendes Gesetz der Bundesregierung ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten.

Folgende gesetzliche Änderungen gelten bei der Lohnfortzahlungsversicherung (U1) seit dem 1. Januar 2006:

  • Die Beschäftigtenhöchstzahl für die Teilnahme eines Betriebes am Umlageverfahren wurde einheitlich auf 30 Mitarbeiter festgelegt.
  • In das Erstattungsverfahren sind jetzt auch Angestellte einbezogen (bisher nur Arbeiter und Auszubildende).
  • Für Einmalzahlungen (Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld) sowie Arbeitsentgelte von Arbeitnehmern, die nicht länger als vier Wochen am Stück beschäftigt sind, werden keine Umlagebeiträge mehr erhoben.
Als besonderen Service zur U1 bietet Ihnen die IKK einen Online-Rechner, mit dem Sie direkt hier im Internet feststellen können, ob Ihr Betrieb zur Teilnahme verpflichtet ist oder nicht.

Das hat sich beim Ausgleichsverfahren für den Mutterschutz (U2) geändert:

  • Hier nehmen jetzt alle Betriebe teil. Die Beschäftigtenzahl spielt keine Rolle mehr.
  • Für Einmalzahlungen fallen keine Umlagebeiträge mehr an.