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Beurteilung dualer Studiengänge

Das duale Studium verbindet die betriebliche Aus- und Weiterbildung oder bisherige Berufstätigkeit mit einem theoretischen Hochschulstudium. Duale Studiengänge beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen regelmäßig einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis, der abhängig von Studiengang und Hochschule variiert. Dabei sind betriebliche Praxis und Studium sowohl organisatorisch als auch auf die Lernprozesse bezogen miteinander verzahnt. Die Verbindung von betrieblicher Praxis und Studium kann auch in einer neben dem Studium fortbestehenden Beschäftigung bestehen. Zwischen dem Studierenden und dem Kooperationsbetrieb besteht eine vertragliche Bindung, häufig in Form eines Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrages.

Zum 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in Kraft getreten. Ab sofort werden alle Teilnehmer an allen Formen von dualen Studiengängen einheitlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und unterliegen als solche der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dies gilt für die gesamte Dauer des Studiengangs, das heißt sowohl in den Praxisphasen als auch in den Studienphasen.  

Sofern die Teilnehmer keine Vergütung erhalten und kein Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung gegeben ist, wird nach Vorliegen der Voraussetzungen die Kranken- und Pflegeversicherung als Student durchgeführt. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt es beim Status des zur Berufsausbildung Beschäftigten.  

Die Arbeitgeber haben die Studierenden zum 1. Januar 2012 im Rahmen der ihnen obliegenden Meldepflichten anzumelden. Dabei ist der Personengruppenschlüssel 102 (Auszubildende) oder 121 (Geringverdienende Auszubildende nach § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV) zu verwenden.

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