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Niedriglohnbereich

Neue Gleitzone für Geringverdiener

Die sogenannte Gleitzone soll dafür sorgen, dass auch niedrig bezahlte Jobs für Arbeitnehmer attraktiv bleiben: Überschreiten Geringverdiener die 400-Euro-Grenze, werden sie durch die Regelung nicht gleich mit dem vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung belastet.

Inhalt

Gleitzone im Niedriglohnbereich

Bezieht ein Arbeitnehmer regelmäßig ein monatliches Entgelt von 400,01 Euro bis 800,- Euro, liegt er mit seinem Verdienst seit dem 1. April 2003 in einer Gleitzone. Hier steigen die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau an. Bei mehreren Beschäftigungen zählt das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt. Die Ermäßigung bezieht sich nur auf die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers und nicht auf die des Arbeitgebers. Einer Ihrer Mitarbeiter verdient mindestens 400,01 und höchstens 800,- Euro? Dann berechnen Sie die Beiträge zur Sozialversicherung auf Grundlage der sogenannten fiktiven beitragspflichtigen Einnahme.

Übrigens: Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen müssen addiert werden. Liegt der gesamte Verdienst über 800,- Euro, gelten die Regelungen der Gleitzone nicht. Die Gleitzone gilt ferner nicht bei Auszubildenden, und zwar auch dann nicht, wenn das Arbeitsentgelt unter 800,- Euro liegt.

Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

(1) Zunächst bestimmen Sie die fiktive beitragspflichtige Einnahme nach der Formel:

F x 400 + (2 – F) x (AE – 400)

Hier steht der Buchstabe F für den sogenannten Faktor F, der jedes Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung festgelegt wird. Seit dem 1. Januar 2012 gilt ein Faktor F von 0,7491. Das Kürzel AE bezeichnet das reale Arbeitsentgelt. Durch Einsetzen der Zahlen errechnen Sie die fiktive beitragspflichtige Einnahme. Für das Jahr 2012 ergibt sich aus der o. g. Gleichung folgende vereinfachte Berechnungsformel: 1,2509 x AE – 200,72.

(2) Von dieser fiktiven Einnahme berechnen Sie nun die Gesamtbeiträge zur Kranken-,  Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unter Anwendung des jeweils halben Beitragssatzes und verdoppeln anschließend diesen Betrag. So vermeiden Sie Rundungsdifferenzen.

(3) Dann bestimmen Sie die Arbeitgeber-Beitragsanteile, und zwar nicht von der fiktiven beitragspflichtigen Einnahme, sondern vom realen Arbeitsentgelt und unter Anwendung des halben Beitragssatzes.

(4) Von den Gesamtbeiträgen (2) ziehen Sie die Arbeitgeber-Beitragsanteile (3) ab und ermitteln so die Arbeitnehmer-Beitragsanteile.

Beispiel

Lesen Sie hier beispielhaft, wie bei einem Arbeitsentgelt von 500,- Euro der Beitrag zur Krankenversicherung bestimmt wird. In der gleichen Weise werden auch die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet.

Erster Schritt:

Die fiktive beitragspflichtige Einnahme berechnet sich nach der vereinfachten Berechnungsformel:

1,2509 x AE – 200,72

Das Arbeitsentgelt liegt bei 500,- Euro.

Damit ergibt sich:

1,2509 x 500 – 200,72 = 424,73 Euro

Zweiter Schritt:

Von der fiktiven beitragspflichtigen Einnahme ermittelt man den Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung *):

424,73 Euro x 7,3 v. H. x 2 = 62,01 Euro

424,73 Euro x 0,9 v. H. = 3,82 Euro

Gesamt = 65,83 Euro

Dritter Schritt:

Der Arbeitgeber-Beitragsanteil zur Krankenversicherung errechnet sich vom realen Arbeitsentgelt mit dem halben Beitragssatz:

500,- Euro x 7,3 v. H. = 36,50 Euro

Vierter Schritt:

Der Arbeitnehmer-Beitragsanteil wird ermittelt, indem man vom vollen Krankenversicherungsbeitrag den Arbeitgeber-Beitragsanteil abzieht:

65,83 Euro – 36,50 Euro = 29,33 Euro

*) allgemeiner Beitragssatz: 14,6 v. H. zzgl. 0,9 v. H. Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag

Gleitzonen-Beitragsrechner

Nutzen Sie unseren Gleitzonenrechner*, um die Sozialversicherungsbeiträge schnell, problemlos und korrekt zu berechnen, auch für Teilmonate:

Gleitzonenrechner *

Sie müssen lediglich das Arbeitsentgelt und den an die neuen Bedingungen angepassten gesetzlich festgelegten Beitragssatz eintragen. Alles Weitere wird automatisch errechnet. Der Gleitzonenrechner berücksichtigt auch den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer. Sie können den Rechner sogar zur Ermittlung der Beiträge nutzen, wenn der betreffende Mitarbeiter auf eine Reduzierung seiner Rentenversicherungsbeiträge verzichtet.

* Sollte sich der Gleitzonenrechner auf Ihrem PC nicht öffnen, benötigen Sie die Java-Software, die Sie sich hier herunterladen können.

Mehrere Beschäftigungen

Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, müssen die zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge zusammengerechnet werden.

Dabei gilt die besondere Gleitzonen-Beitragsberechnung immer dann, wenn die Summe der Einkünfte zwischen 400,01 und 800,- Euro liegt.

Hinweis: Bei der Zusammenrechnung von mehreren Beschäftigungen gibt es bestimmte Konstellationen, bei denen eine oder mehrere der Beschäftigungen versicherungsfrei sind. Diese werden dann nicht mit addiert. Informationen zu Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit, zum Beispiel bei Nebenjobs, finden Sie unter Geringfügig Beschäftigte.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer übt folgende Beschäftigungen aus:

Bei Arbeitgeber A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 350,- Euro

Bei Arbeitgeber B gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 370,- Euro

Beide Beschäftigungen sind aufgrund der Zusammenrechnung nicht geringfügig entlohnt und somit versicherungspflichtig. Weil die Summe der Arbeitsentgelte (hier: 720,- Euro) innerhalb der Gleitzone liegt, ist die Gleitzonenregelung anzuwenden.

Zur Ermittlung der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte ist in diesen Fällen jedoch eine erweiterte Formel anzuwenden:

[(1,2509 x GAE - 200,72) x EAE ] : GAE

F = 0,7491

GAE = Gesamt-Arbeitsentgelt

EAE = Einzel-Arbeitsentgelt

Fortsetzung des o. g. Beispiels:

Für Arbeitgeber A ergibt sich das Fiktiv-Arbeitsentgelt nach folgender Berechnung:

[(1,2509 x 720 - 200,72) x 350] : 720

Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt beträgt somit: 340,24 Euro.

Der Arbeitnehmer-Beitragsanteil berechnet sich hier also aus 340,24 Euro, der Arbeitgeber-Beitragsanteil aus 350,- Euro.

Für Arbeitgeber B ergibt sich das Fiktiv-Arbeitsentgelt nach folgender Berechnung:

[(1,2509 x 720 - 200,72) x 370] : 720

Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt beträgt somit 359,69 Euro.

Der Arbeitnehmer-Beitragsanteil berechnet sich hier also aus 359,69 Euro, der Arbeitgeber-Beitragsanteil aus 370,- Euro.

Nutzen Sie unseren Gleitzonenrechner*, um die Sozialversicherungsbeiträge schnell, problemlos und korrekt zu berechnen, auch für Teilmonate. Sie müssen lediglich das Arbeitsentgelt und den gesetzlich festgelegten Beitragssatz eintragen. Alles Weitere wird automatisch errechnet. Der Gleitzonenrechner berücksichtigt auch den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer. Sie können den Rechner sogar zur Ermittlung der Beiträge nutzen, wenn der betreffende Mitarbeiter auf eine Reduzierung seiner Rentenversicherungsbeiträge verzichtet.

* Sollte sich der Gleitzonenrechner auf Ihrem PC nicht öffnen, benötigen Sie die Java-Software, die Sie sich hier herunterladen können.