Aktuelles

Aktion „Azubis in die IKK”

Wer Berufsstartern die IKK Südwest empfiehlt, kann 500,- Euro gewinnen

Geben auch Sie in Ihrem Unternehmen Berufsstartern eine Chance? Dann empfehlen Sie Ihren Auszubildenden die IKK Südwest und nehmen Sie an unserer Aktion „Azubis in die IKK“ teil. Zum Dank für Ihre Empfehlung verlost die IKK unter allen teilnehmenden Ausbildungsbetrieben dreimal 500,- Euro als Unterstützung für die Erstausstattung des Arbeitsplatzes (Einsendeschluss: 31.03.2010).
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Bürokratieabbau im Lohnbüro

Umstellung der Datenübermittlung für die Elektronischen Entgeltnachweise (ELENA) startete am 1. Januar 2010

Mit ELENA soll ein neues Zeitalter in der Datenübermittlung im Lohnbüro anbrechen: Dann ist Schluss mit den rund 190 verschiedenen Erklärungen und Formularen, die Unternehmen heute für einen Beschäftigten ausfüllen müssen. Ab 2010 sind die monatlichen Entgeltabrechnungssätze aller Beschäftigten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) bei der Rentenversicherung zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt über das vorhandene Melde- und Beitragsnachweisverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
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IKK Südwest bietet betriebliches Eingliederungsmanagement

Unterstützung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Erhalt der Arbeitsfähigkeit

Ist ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben, sieht der Gesetzgeber ein systematisches Engagement des Arbeitgebers vor, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters wiederherzustellen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und so den Arbeitsplatz zu erhalten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erarbeiten gemeinsam ein Konzept zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, um die Rückkehr in den Betrieb möglichst effektiv und für alle Seiten zufriedenstellend zu gestalten.
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Anpassung der Rechengrößen 2010

Seit dem 1. Januar 2010 gelten in der Sozialversicherung neue Rechengrößen

Das Sozialversicherungsrecht unterliegt ständigen Änderungen, die sich meist direkt auf die Arbeit im Lohnbüro auswirken. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen, die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage ab dem 1. Januar 2010 von 0,1 % auf 0,41 % anzuheben. Die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben im Jahr 2010 unverändert bei 14,9 % (allgemeiner Beitragssatz) sowie bei 14,3 % (ermäßigter Beitragssatz).
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