Meldeverfahren
Fragen und Antworten zu Meldungen online – Allgemein
Seit dem 1. Januar 2006 dürfen die Krankenkassen nur noch elektronische Meldungen annehmen.
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das elektronische Meldeverfahren für Sie zusammengestellt.
Fragen
- Warum müssen die Meldungen seit dem 1. Januar 2006 elektronisch erfolgen?
- Was bedeutet auf elektronischem Wege?
- Gibt es Übergangsregelungen?
- Kann ich noch Papiermeldungen an Sie schicken?
- Warum werden keine Papiermeldungen oder Datenträger angenommen?
- An wen muss gemeldet werden?
- Kann ich Ihnen auch die Daten für BKK, AOK, Ersatzkassen, Knappschaft-Bahn-See usw. schicken?
- Kann ich die Daten jederzeit schicken?
- Können Lohnfortzahlungsanträge auch erfasst und gesendet werden?
- Wo finde ich die Betriebsnummer der IKK?
Warum müssen die Meldungen seit dem 1. Januar 2006 elektronisch erfolgen?
Zum 1. Januar 2006 ist das Verwaltungsvereinfachungsgesetz in Kraft getreten, das festlegt, dass Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise ab diesem Zeitpunkt nur noch in elektronischer Form von den Krankenkassen angenommen werden dürfen. Ziel ist die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Datenaustausches zwischen den Arbeitgebern und den Krankenkassen.
Was bedeutet auf elektronischem Wege?
Auf elektronischem Wege heißt, dass die Daten per Datenfernübertragung oder per E-Mail mit speziell verschlüsseltem Anhang zu übermitteln sind. Die Verschlüsselung dient der Sicherheit der übermittelten Daten.
Gibt es Übergangsregelungen?
Nein, der Gesetzgeber sieht keine Ausnahmeregelungen vor.
Kann ich noch Papiermeldungen an Sie schicken?
Die Datenannahmestelle der IKKn kann nur elektronische Meldungen verarbeiten. Sie nimmt daher keine Papiermeldungen an. Wenden Sie sich bitte an Ihre IKK.
Warum werden keine Papiermeldungen oder Datenträger angenommen?
Der Gesetzgeber hat diese Vorgabe gemacht. Ziel ist es, den Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und den gesetzlichen Krankenkassen einfacher, schneller und einheitlicher zu gestalten.
An wen muss gemeldet werden?
An die Datenannahmestelle der jeweiligen Krankenkasse, in der Ihre Arbeitnehmer versichert sind. Für die IKKn ist das die Bitmarck Service GmbH.
Kann ich Ihnen auch die Daten für BKK, AOK, Ersatzkassen, Knappschaft-Bahn-See usw. schicken?
Nein. Sie müssen die Dateien getrennt nach Krankenkassenarten erstellen und an die jeweilige Datenannahmestelle senden.
Kann ich die Daten jederzeit schicken?
Ja, dies ist kein Problem. Wir nehmen die Daten rund um die Uhr an.
Können Lohnfortzahlungsanträge auch erfasst und gesendet werden?
Nein, solche Anträge können weiterhin nur in Papierform direkt an die zuständige IKK geschickt werden.
Wo finde ich die Betriebsnummer der IKK?
Hier finden Sie die Adressen und die Betriebsnummer der IKK.




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